Wie man mit haushaltsnahen Dienstleistungen Steuern spart
Seit 2006 kann man als Steuerzahler durch Geltendmachung von haushaltsnahen Dienstleistungen einiges an Steuern sparen.
Zu den
haushaltsnahen Dienstleistungen zählen unter anderem die Arbeitsleistung von Handwerkern, die im eigenen Haushalt eine Leistung ausgeführt haben. So kann der Arbeitslohn für das Tapezieren des Wohnzimmers genauso geltend gemacht werden wie für eine Putzhilfe. Dabei werden stets nur die Arbeitskosten berücksichtigt, nicht aber die Materialkosten. Auch Kinderbetreuungskosten und Pflegedienstleistungen können steuerlich geltend gemacht werden. Wird eine Firma mit der jeweiligen Aufgabe beauftragt, so können 12 Prozent der Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung angerechnet werden. Dabei geltend je nach Art der Tätigkeit bestimmte Maximalgrenzen.
Die Förderung der
haushaltsnahen Dienstleistungen reduziert direkt den gezahlten Steuerbetrag, sie wird nicht nur von dem zu versteurnden Einkommen abgezogen. Je nach Art der Tätigkeit können bis zu 600 Euro abgezogen werden - fallen Tätigkeiten in verschiedenen Dienstleistungsklassen an, so ist theoretisch eine Steuerreduktion um 1800 Euro möglich.
Als Mieter kann man auch die in den Nebenkosten enthaltenen haushaltsnahen Dienstleistungskosten geltend machen. Dazu muss der Vermieter den entsprechenden Anteil in der Nebenkostenabrechnung explizit ausweisen.
Als Nachweis für das Finanzamt muss neben der Rechnung auch ein Kontoauszug vorgelegt werden, der die Zahlung belegt. Aus diesem Grund muss eine entsprechende Rechnung stets elektronisch beglichen werden - Barzahlung ist nicht möglich, wenn man die Dienstleistung vom Finanzamt berücksichtigen lassen möchte. Die Förderung erfolgt stets in dem Jahr, in dem die Zahlung durchgeführt wird.
Der Gesetzgeber erweitert die anrechenbaren Tätigkeiten fortwährend, um Schwarzarbeit entgegenzuwirken. So kann neuerdings die Reparatur von imHaushalt verwendeten Geräten wie bspw. eines Staubsaugers berücksichtigt werden. Für die Zukunft ist geplant, auch Ferienwohnungen in die Regelung mit ein zu beziehen.
Artikel wurde von M. Lokay am 08.12.2007 eingereicht.