Rechte des Versicherten

 

Rechte des Versicherten

Streitigkeiten um Versicherungsleistungen nehmen zu. Dies ist in nahezu allen Versicherungssparten festzustellen. Die Ursachen sind vielfältig. Versicherungen verweigern ihren Kunden im Schadensfall zunehmend die Übernahme des Schadens und der Folgekosten oder zumindest der anteiligen Kosten.

Die Taktik der Versicherungen ist bei allen Schadensfällen mit bedeutender Schadenssumme immer gleich. Egal ob die Versicherung eine Aktiengesellschaft ist, die eine hohe Rendite für ihre Anteilseigner zu erwirtschaften sucht oder ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Sie alle spielen zunächst auf Zeit und verwickeln den Versicherten in ein schwebendes Verfahren. Einzelne Angaben werden willkürlich hinterfragt, unentschuldbares Fehlverhalten und grobe Fahrlässigkeit werden unterstellt. Viele Versicherte kennen die Begründungen aus den Formatvorlagen der Versicherungen: Vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, verspätete Schadensanzeige, konkreter Schaden nicht vom Leistungskatalog umfasst, eine Teilschuld zumindest feststellbar, und so weiter.



Die Rechtsprechung hat sich jedoch in den letzten Jahren in allen Versicherungsbereichen deutlich zugunsten der Versicherten gewendet. Der berühmte allgemeine Verweis auf das Kleingedruckte und die Versicherungsbedingungen als Begründung für eine Leistungsverweigerung oder -einschränkung wird von den Gerichten nicht mehr akzeptiert.

Die aktuelle Rechtsprechung der obersten Gerichte nimmt in vielen Fällen die geplanten Änderungen des Versicherungsvertragsgesetzes schon vorweg. Die Versicherungen bereiten sich daher auf die geplante Reform des Versicherungsvertragsgesetzes vor. Die wenigsten Versicherten sind sich bewusst, dass die Versicherungen jeden ihrer Kunden und potentiellen Neukunden sortieren und einordnen. Und die Mehrheit der Verbraucher wird bisher nichts vom Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungen gehört haben. Das brancheneigene HIS wird auch als Uniwagnis bezeichnet. Das von der Deutschen Versicherungswirtschaft betriebene Informationssystem sammelt wesentliche Daten der Versicherten in Deutschland. Die Vermerke speichern auffällige Kunden, Negativmerkmale oder Hinweise auf Besonderheiten der Versicherten.

Beim sogenannten Screening lesen die Versicherungen alle verfügbaren Risikofaktoren wie Alter, Geschlecht, Beruf, Einkommen, Branche, Wohnort, Wohnlage, Erwerbsbiographie und Zahlungsgepflogenheiten über den potentiellen Kunden aus und ordnen diese Informationen ein. Das Screening wird in Verbindung mit dem sogenannten Signaling vorgenommen. Beim Signaling leitet die Versicherung Rückschlüsse aus den Angaben und Wünschen der Versicherten her. Um ein solches Profil zu erstellen, greifen die Versicherungen auf das Hinweis- und Informationssystem zurück. In diesem System speichern die Versicherungen viele bei der Prüfung der Angaben zu einem Versicherungsantrag oder im Falle eines Schadens abgefragten Daten. Zu diesem Zweck lassen sich die Versicherungsunternehmen bereits im Versicherungsantrag eine Einwilligung unterzeichnen, die den Austausch von Informationen ermöglicht. Ohne diese Einwilligung haben interessierte Kunden keine Chance auf den Abschluss eines Versicherungsvertrages.

Die Versicherungen versuchen damit, Versicherungsbetrüger aufzufinden, Versicherungsmissbrauch zu verhindern und Personen mit hohem Risikopotential aus der Versichertengemeinschaft auszuschließen. Leider werden bei dieser Informationssammlung und Datenauswertung nicht selten falsche Annahmen, Schlussfolgerungen oder Daten zu Grunde gelegt, die nachteilig für den Verbraucher sind.

Achten Sie daher im Schadensfall oder bei Vertragsabschluss genauestens auf die von Ihnen getätigten Angaben. Welche Angaben Sie machen müssen, kann ein Experte im Einzelfall mit Ihnen besprechen. Häufig wird der Versicherungsschutz zu Unrecht oder mit falscher Begründung verweigert. Lassen Sie in jedem Schadensfall die Einzelheiten von Fachleuten sorgfältig überprüfen. Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit an Rechtsanwalt Jan Bartholl wenden. Zudem haben Sie die Möglichkeit, Auskunft über die näheren Umstände einer Schadenbearbeitung oder eines abgelehnten Versicherungsvertrages zu verlangen. Versicherer sind nach dem Bundesdatenschutzgesetz zur Auskunft verpflichtet. Jedem Schaden liegt ein Einzelfall und ein besonderer Versicherungsvertrag zu Grunde. Jeder Schaden stellt sich daher anders dar und die Rechtslage ist genauestens zu prüfen. Wir stehen Ihnen jederzeit als Partner zur Seite.

Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit an die Rechtsanwaltskanzlei Bartholl wenden.

Rechtsanwalt Jan Bartholl
Münster im November 2007
Kontak per E-Mail bartholl at ra-janbartholl.de

Die 10 neuesten Artikel

Die 10 beliebtesten Artikel