Der Weg in die Selbständigkeit

 

Der Weg in die Selbständigkeit

1. Rechtsformwahl und rechtsformspezifische Gründungsformalitäten
Vor dem Gang zum Gewerbeamt bzw. zum Finanzamt muss zunächst geklärt werden, welche Rechtsform die für das Vorhaben passende ist. Abzuwägen sind insbesondere Faktoren wie Notwendigkeit von Haftungsbegrenzung, Ansehen im geplanten Markt, mit der Rechtsform verbundener administrativer Aufwand, Kapitalaufbringung, etc. Hinsichtlich der Rechtsformwahl gibt es keine Faustregel, dies individuell entschieden werden

2. Gewerbliches Unternehmen oder freiberufliches Unternehmen
Hinsichtlich des Ablaufs der Gründung unterscheiden sich das gewerbliche Unternehmen von einem freiberuflichen Unternehmen dadurch, dass für ein gewerbliches Unternehmen ein Gewerbeschein bei der Stadtverwaltung (Gewerbeamt) zu beantragen ist. Nach der steuerlichen Definition ist ein gewerbliches Unternehmen ein Unternehmen, welches mit Gewinnerzielungsabsicht am allgemeinen Geschäftsverkehr teilnimmt. Handelsunternehmen und Dienstleistungsunternehmen die ein Handwerk oder eine Handelstätigkeit ausüben sind stets gewerblich.



Die freiberuflichen Tätigkeiten werden im § 18 EStG definiert. Als Faustregel gilt, hochqualifizierte Beratung, wie z.B. Ärzte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare etc. sind stets freiberuflich tätig und bedürfen daher keines Gewerbescheins.

3. Fragebogen Unternehmensgründung
Sofern ein gewerbliches Unternehmen vorliegt und der Gewerbeschein beantragt wurde, erfolgt eine Mitteilung vom Gewerbeamt an das Finanzamt, in dem das Gewerbeamt mitteilt, dass ein gewerbliches Unternehmen gegründet wurde.

Das Finanzamt wird sodann an den Unternehmer einen Fragebogen zur Unternehmensgründung versenden. Dieser Fragebogen dient der richtigen Einsteuerung des Unternehmens in den Verwaltungsapparat der Finanzverwaltung. Insbesondere werden abgefragt die voraussichtlichen Umsatzerlöse, der voraussichtliche Gewinn des ersten und zweiten Jahres, ob bzw. wie viele Mitarbeiter eingestellt werden und wer der Unternehmer bzw. die Gesellschafter des Unternehmens sind.

Diese Daten benötigt das Finanzamt um die entsprechenden Signale (z.B. Umsatzsteuersignal, Lohnsteuersignal) zu vergeben. Anhand dieser Signale wird die Finanzverwaltung zukünftig die rechtzeitige Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen und/oder Lohnsteueranmeldungen überwachen können.

Des Weiteren werden diese Daten benötigt, damit die Finanzverwaltung ggf. Steuervorauszahlungen festsetzen kann. Die Steuervorauszahlungen werden nach Ablauf des Jahres im Rahmen der Umsatz-, Gewerbe- bzw. Einkommensteuererklärung auf die Jahressteuer angerechnet.

Sofern ein freiberufliches Unternehmen vorliegt, kann eine Mitteilung an das Finanzamt logischer Weise nicht erfolgen. In diesem Fall muss der Fragebogen Unternehmensgründung entweder aus dem Internet (www.finanzamt.de) heruntergeladen werden oder bei der Finanzverwaltung beschafft werden.

4. Steuernummer und Umsatzsteueridentifikationsnummer
Nach Rücksendung des Fragebogens zur Unternehmensgründung an die Finanzverwaltung wird diese die Steuernummer vergeben. Es ist stets darauf zu achten, dass bereits im Fragebogen zur Unternehmensgründung eine Umsatzsteueridentifikationsnummer beantragt wird. Grund ist: Notwendige Angabe auf Rechnungen ist die Umsatzsteueridentifikationsnummer oder aber die Steuernummer. Da man mit einer bekannten Steuernummer bei entsprechendem forschen Auftreten bei den Finanzverwaltungen sehr viele Informationen erhalten kann, die eigentlich unter das Steuergeheimnis fallen, ist dringend anzuraten, ausschließlich die Umsatzsteueridentifikationsnummer auf den Rechnungsformularen zu verwenden.

Martin Pritschmann
pritsch[at]t-online.de

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