Kinder und Eltern
Bei der
Familie handelt es sich um eine engere Verwandtschaftsgruppe und durch eine Hochzeit bzw. Partnerschaft begründete Lebensgemeinschaft. In den westlichen Regionen besteht eine Familie in der Regel aus Eltern oder Erziehungsberechtigten und Kindern. Einige Familie können ebenso noch aus weiteren Verwandten im gleichen Haushalt wohnend gekennzeichnet sein, wobei die Familie größentechnisch auch erweitert sein kann.
Eine Familie soll drei elementar soziale Funktionen, wie die politische, die erzieherische und die wirtschaftliche Funktion erfüllen. Bei der erzieherischen Funktion soll hauptsächlich die Sozialisierung und der Aufbau eines dichten sozialen Netzwerks von
Kleinkindern durch soziale Kontrolle gefördert werden. In diesem Fall stellt die Familie einen entscheidenden Raum für Geborgenheit, Wachstum und Entwicklung dar. Der Aufbau des sozialen Netzwerkes soll zugleich die Motivation und die Fähigkeiten voran treiben.
Die wirtschaftliche Funktion spielt eine entscheidende Rolle für die Familie, ist sie doch zuständig für die tägliche Nahrung, die Kleidung und den Besitz eines Wohnraumes.
Hauptsächlich soll dieser Faktor Schutz und Fürsorge in materieller Hinsicht für Säuglinge, Kinder, kranke und alte Familienangehörige bieten.
Bei der politischen Funktion steht in erster Linie die legitime Platzierung in der jeweils vorhandenen Gesellschaftsform im Vordergrund. In den westlichen Regionen ist diese Funktion regelrecht erloschen. Außerhalb von nichtstaatlichen Gesellschaften tritt dieser Faktor vor allem in Sippen und Clans auf.
Artikel wurde von Andreas Lange am 18.05.2010 eingereicht.