Wie wird der Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung berechnet?
Der Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung wird anhand folgenden Punkten berechnet: Eintrittsalter der zu versichernden Person, Geschlecht, Berufsgruppe, Endalter und der höhe der Berufsunfähigkeitsrente. In der Regel gibt es am Markt vier Berufsgruppen, die unterteilt werden in Berufsgruppe 1,2,3,4 oder A,B,C,D. Die Versicherungsgesellschaft stuft den Beruf der zu Versichernden Person je nach Risiko in eine dieser Gruppen ein. Ein weiterer ausschlaggebender Punkt ist die Versicherungsdauer bzw. das Endalter bis zu der die
Berufsunfähigkeitsversicherung die vereinbarte Rente leistet. Wird das versicherte Endalter auf das 60 Lebensjahr vereinbart , so fällt der monatliche Beitrag dem entsprechend geringer aus, da Statistisch gesehen die Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit geringer ist als wähle man das versicherte Endalter auf das 67 Lebensjahr. Für die Berufsgruppen 1, 2 bzw. A, B z.B. der Bürokaufmann gibt es zahlreiche Angebote, bei den das zu versichernde Endalter auf das 65 oder 67 Lebensjahr vereinbart werden kann.
Fällt der zu versichernde Beruf in die Berufsgruppe 3, 4 oder C, D z.B. der Fliesenleger so beschränkt sich die Zahl der Gesellschaften die den Versicherungsschutz bis zum 65 oder 67 Lebensjahr gewähren relative gering aus. Anhand der vorgaben ermittelt die Versicherungsgesellschaft einen so genannten Bruttobeitrag. Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit eine so genannte Überschussverechnung (Sofortrabatt) zu wählen, dies bedeutet das die Versicherungsgesellschaft die Überschüsse die sie erwirtschaftet vom Bruttobeitrag abziehen und dann der Nettobeitrag (monatlicher Zahlbeitrag) vom Versicherungsnehmer zu zahlen ist. Wählt der Versicherungsnehmer nicht die Überschussverrechung, so hat er in der Regel die Möglichkeit die Überschüsse z.B. in Fonds fließen zu lassen die dann zum ende der Versicherungsdauer ausgezahlt werden, wenn die Versicherte Person nicht
Berufsunfähig geworden ist.
Artikel wurde von Frannyo S. am 08.05.2010 eingereicht.