Generalfreispruch für geblitzte Autofahrer?
Verschiedene Gerichte verstehen das Blitzen von Autofahrern als Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung und sprechen Temposünder frei.
Jettingen, 7. Mai 2010. Es gibt einige aktuelle Gerichtsentscheide, die Blitzen zur Erfassung von Geschwindigkeitsüberschreitungen als rechtwidrig ansehen. Diese Information wollen wird den vielen Betroffenen im Außendienst, die tagtäglich unterwegs sind und aufgrund hoher Fahrleistungen schon statistisch öfter in die Gefahr laufen, bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung erfasst zu werden, nicht vorenthalten. Auch der FOCUS berichtet in seiner jüngsten Ausgabe Nr. 18 vom 3. Mai 2010, unter dem Titel „Blitzen illegal“ ausführlich darüber.
Neu Gerichtsurteile machen den Autofahrern Mut. Amtsrichter erklärten, das jede „Aufzeichnung eines Verkehrsteilnehmers“ ein „Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ sei. Die Verfassungsrichter in Karlsruhe hoben Gerichtsurteile mit der Begründung auf, es handele sich um Willkür, denn das aufgenommene Video stelle einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar.
Auch wenn es hier unter Juristen noch Differenzen in der Auslegung gibt, scheint man sich doch weitgehend einig zu sein, dass ein Anfangsverdacht erforderlich sei, bevor Fotos und Videos gemacht werden. Keine Maschine kann jedoch einen Anfangsverdacht haben, wodurch automatisch erstellte Videos und Fotos aus festen oder mobilen Einrichtung aus dem Rennen wären. Nur Messungen, die bewusst von Polizisten ausgelöst würden, wären zulässig. Die Brisanz dieses Themas wird unterstrichen, da sich auch der ADAC eingeschaltet hat und eine Klärung der gesetzlichen Grundlage fordert. Wie auch immer die Sachlage nun sein mag, es wird berichtet, dass viele Autofahrer bereits erfolgreich Einspruch eingelegt haben.
Bei weiterem Informationsbedarf oder Fragen zu weiteren Auswirkungen lesen Sie im zitierten Zeitungsartikel nach oder wenden Sie sich an Ihren Anwalt.
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Albert Lackner
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