Mal nachgedacht
Zwei weiße Frauen wurden im Dschungel entführt und in die Hütte des Häuptlings gezerrt. Jener führte die erste Frau zum Medizinmann, der stellte sie vor die Wahl: Tod oder Kongo-Bongo? Sie entschied sich für Kongo-Bongo. Darauf wurde sie von allen Männern im Dorf vergewaltigt. Als die zweite Frau am nächsten Tag vor die gleiche Entscheidung gestellt wurde, war sie gewarnt. Sie wollte lieber sterben, als entehrt zu werden. Darauf befahl der Medizinmann: Tod durch Kongo-Bongo!
Diese
Dirty Story, die auf einer wahren Begebenheit beruhen soll, brachte mich zum grübeln. Tagelang dachte ich angestrengt nach und kam zu folgendem Resultat:
In einer modernen Gesellschaft verzichtet man zu Gunsten der Humanität auf die Todesstrafe, auch steht die Todesstrafe im logischen Widerspruch zu den abgeurteilten Verbrechen, denn wenn ein Delinquent hingerichtet werden soll, weil jener z.B. des Mordes für schuldig befunden wurde, so macht sich die jeweilige Justiz desselben Verbrechens schuldig, nämlich an dem Verurteilten, bei Vollzug der Todesstrafe.
Eins der zehn Gebote lautet: Du sollst nicht töten. So weit ist das schon ein guter Ansatz, aber noch immer nicht richtig zu Ende gedacht. Denn welch sträfliche Alternative könnte ein solch furchtbares Verbrechen wie Mord sühnen?
Um diesem Problem angemessen zu begegnen, müssten primär andere juristische Voraussetzungen geschaffen werden. Angefangen von der aktiven Sterbehilfe, die in Deutschland zuvor zu legalisieren wäre. Ein weiterer Aspekt ist die Selbsttötung, die in einer modernen Verfassung zu den eingetragenen Grundrechten gehören sollte. Ein Mörder der zu einer Lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt wird, hätte dann immerhin noch die Option seine Grundrechte einzufordern. Mit diesen Rechten ausgestattet, wäre es dem Delinquent selbst überlassen, die Strafe zu verbüßen oder sich selbst aus dem Leben zu entlassen.
Entscheidet sich jener aus freien Stücken für den Suizid, dann sollte der Verurteilte, aus humanitärer Sicht, auch die Art des Ablebens eigenverantwortlich bestimmen. Wählt ein männlicher Delinquent z.B. die Todesart: Kopulation bis zum Exodus, wäre der Gefangene dann nur in eine dafür geeignete Anstalt zu verbringen. Ein Heim für schwer Erziehbare, böse Mädchen, mit stark ausgeprägten nymphomanischen Wesenszügen, ist für diese Missionen der geeignete Ort. Hier ist lediglich sicher zu stellen, dass der Selbstmörder täglich 24 Stunden den sexuellen Übergriffen jener Biester ausgeliefert bleibt.
Der Vollzug dieser Selbsttötung, wäre juristisch vergleichbar mit einem Unfall, weil ein von außen, rasch auf den Körper einwirkendes, unvermutetes Ereignis den Tod herbeiführt; damit stünde auch jene Art des Ablebens, völkerrechtlich, in keinem Widerspruch. Dieses Beispiel beweist, dass es trotz Rechtswissenschaften noch jede Menge Raum für unkonventionelle Problemlösungen menschlicher Konflikte gibt, die bisher unbeachtet blieben.
Einem Sprengstoffattentäter, dem für seinen Suizid im Paradies zwölf Jungfrauen versprochen wurden, könnte man durchaus eine ernst zu nehmende irdische Alternative anbieten. (Es geht ja auch nichts verloren.) Ein Urteil ist wegen den Grundrechten nicht zwingend nötig, stattdessen wäre einfach bei der Krankenkasse des Attentäters, die entsprechende Förderung zu beantragen, zur Unterbringung im Heim für schwer Erziehbare…, na ihr wisst schon. Zugegeben, an den zwölf Jungfrauen würde es in der Praxis mangeln, aber die Nachrichten würden wieder an Attraktivität gewinnen, denn wer dankt es nicht mit einem zufriedenen Schmunzeln, wenn sich wieder einmal ein potentieller Sprengstoffattentäter freiwillig zu Tode gef***t hat.
30.04.2010, Magnus Molasky
PS: Wer diesen Artikel ernst nimmt, ist selbst Schuld.