Gitterbetten
Die ersten Monate wird das Baby wohl in einer Wiege oder in einem Gitterbett verbringen. Gitterbetten sind praktischer, da sie einerseits nicht kippen können und der Liegeboden, der aus einem Stück gefertigt ist, in der Höhe verstellbar ist. Damit bekommen die Eltern bei der Verwendung von
Gitterbetten keine Rückenschmerzen, weil sie sich nicht so tief in die Gitterbetten hineinbeugen müssen. Die Gitterstäbe sind in einem Abstand von ca. 6 cm voneinander entfernt angebracht, damit das Baby seinen Kopf nicht durch die Gitterstäbe stecken kann, was natürlich fatale Folgen haben könnte. Auch dürfen die Schlafböden der Gitterbetten nicht zu hoch eingestellt sein, damit das Baby nicht aus dem Bett fallen kann. Der Mindestabstand zur Oberkante sollte mindestens 30 cm sein, wenn das Baby noch nicht stehen kann, danach 60 cm, damit es nicht über den Bettrand klettern kann. Gitterbetten aus Holz sollten mit natürlichen Farben lackiert sein, die auch speichelecht sein sollten, denn es kann vorkommen, daß das Baby diese Gitterstäbe abschlecken wird.
Tagsüber wird es dann meistens so sein, daß das Baby aus dem Gitterbett in ein Laufgitter wechseln wird. Für Laufgitter gibt es auch
Laufgittereinlagen, die es dem Baby so angenehm wie möglich machen, sich in diesem aufzuhalten. Es gibt universelle Laufgittereinlagen, die für Standardlaufgitter in den Größen 75x100 und 100x100 cm erhältlich sind und in beide Laufgittergrößen passen. Die Randteile kann man entsprechend hochklappen und so hat man wirklich eine universelle Laufgittereinlage zur Verfügung. Der Stoffbezug dieser Laufgittereinlage sollte aus 100% Baumwolle sein, damit das Baby mit natürlichen Stoffen konfrontiert ist. Die Füllung könnte aus Polyester-Vlies sein. Wichtig ist auch, daß man diese Laufgittereinlage in der Waschmaschine waschen kann und daß sie schnell trocknen, damit man sie schnell wieder zur Hand hat. Diese Laufgittereinlagen sind mit allen möglichen Motiven bedruckt, so daß das Baby seine Freude haben wird.
Artikel wurde von Christoph Grill am 29.04.2010 eingereicht.