DF Verlag bietet Informationen zur Baustelleneinrichtung

 

DF Verlag bietet Informationen zur Baustelleneinrichtung

Bei der Einrichtung einer Baustelle müssen die Baufirmen bestimmte gesetzliche Vorgaben beachten bzw. berücksichtigen. Neben einer ordnungsgemäßen Anmeldung bei den öffentlichen Behörden hat dies zur Folge, dass die eingerichtete Baustelle ordnungsgemäß gesichert werden muss. Die Baustelleinrichtung erfolgt in Verbindung mit der den Bau ausführenden Firma.
Handelt es sich beispielsweise um die Sanierung bzw. Erneuerung der Ortsverbindungsstraße, so erfolgt die Baustelleneinrichtung in der Regel zwischen der Baubehörde der jeweiligen Kommune.

Diese zeigt die Einrichtung der Baustelle an, sofern diese eine entsprechende Behinderung bzw. Beeinträchtigung des Straßenverkehrs ist.
Handelt es sich um eine geplante Baustelle, so hat eine entsprechende vorzeitige Information der betroffenen Öffentlichkeit zu erfolgen. Bei spontanen Bauaktivitäten ist die Öffentlichkeit in geeigneter Weise durchzuführen.


Private Bauherren, die z.B. ihr Gebäude sanieren uns dadurch eine Baustelle auslösen, müssen diese ebenso anmelden, wie absichern.

Der Grund liegt in der Absicherung. D.h. im Schadensfall muss geklärt sein, dass eine Schadensregulierung erfolgt bzw. erfolgen kann.
Zu einer Baustelleneinrichtung gehört z.B. auch eine ordnungsgemäße Absicherung der Stelle, die entsprechend zu beschildern ist. Hierfür schreibt die Straßenverkehrsordnung entsprechend vorgegebene Schilder und entsprechende Vorgehensweisen vor.


Artikel wurde von Deichmann&Fuchs am 21.04.2010 eingereicht. E-Mail: chris[at]gefunden[dot]net

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