Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Wie muss ich
Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen?
Diese Frage habe ich mir schon oft gestellt. Diesmal wollte ich es aber wissen. Es war einmal wieder einmal Freitagnachmittag und ich war als Pendler auf dem Nachhauseweg. Aus lauter Vorfreude über das nahende Wochenende habe ich einmal kurz nicht auf dem Tacho geschaut und schon war's passiert. Ich überholte eine dunkelgraue Limousine und das Schild "Polizei bitte Folgen" leuchtete auf. Über das aus dem Fernsehen kennt stellten sich die Fahrer des „Provida“ Polizeifahrzeugs vorenthalten wird, der sich 160,00 Euro zahlen soll, den Führerschein einen Monat abgeben muss und drei Punkte in Flensburg erhalte.
Damit wollte ich mich allerdings diesmal nicht zufrieden geben. Mit der Police meiner Rechtschutzversicherung unter dem Arm habe ich mir im Internet einen Rechtsanwalt gesucht und ihn mit der Überprüfung der Sache beauftragt. Der Anwalt hat dann für mich
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt und der Bußgeldstelle ein paar Zeilen geschrieben. Ein paar Monate später kommt dann von der Bußgeldstelle Anschreiben zurück, dass der Vortrag meines Anwalts nicht gefolgt werden konnte und die Sache nun an das Amtsgericht abgegeben wird.
Wieder einige Monate später kommt dann eine Ladung vom Amtsgericht zur Gerichtsverhandlung. Dort habe ich meinen Anwalt das erste Mal in echt gesehen und war enorm aufgeregt. Zu meinem Erstaunen dauerte die Verhandlung nur 10 Minuten. Der Anwalt hat sich mit dem Gericht kurz darüber unterhalten, dass das Video aus dem Polizeiwagen fehlerhaft war und deswegen als Beweis nicht genutzt werden konnte.
Dann hat der Richter noch einige Sachen in seinen Formularen angekreuzt und die Verhandlung war beendet. Der Anwalt hat mir dann erklärt, dass das Verfahren gegen mich eingestellt wurde.
Ich finde es könnte auslaufen.
Artikel wurde von Gabi Schöne am 20.04.2010 eingereicht.