Wer erstellt Energieausweise?
Wer erstellt Energieausweise?
Für die Erstellung von Energieausweisenfür Neubauten und wesentliche Änderungen bzw. Erweiterungen an Bestandsgebäude sind nach wie vor die bestehenden landesrechtlichen Regelungen für Energiebedarfsausweise gültig.
Ausstellungsberechtigt sind in der Regel Bauvorlageberechtigte und bestimmte Sachverständige. Dieser Personenkreis darf auch Energieausweise für Bestandsgebäude erstellen.
Wohngebäude im Bestand
Deutlich weiter gefasst ist die Gruppe der potenziellen Aussteller von Energieausweisen für Gebäude im Bestand. Welche Qualifikationsanforderungen hier zu erfüllen sind, ist in der EnEv 2007 (§ 21) detailliert geregelt. Grundsätzlich müssen die Aussteller eine „baunahe“ Ausbildung als Eingangsqualifikation absolviert haben. Berechtigt sind zum Beispiel Architekten, Ingenieure sowie qualifizierte Handwerker und Techniker. Weiterführende Informationen zur Ausstellungsberechtigung geben die Architekten-, Ingenieur- und Handwerkskammern.
Nichtwohngebäude im Baubestand
Energieausweise für Nichtwohngebäude dürfen allerdings nur von Absolventen von Hochschulen, Universitäten oder Fachhochschulen ausgestellt werden. Zugelassene Studiengänge sind hier: Architektur, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Versorgungstechnik, Bauphysik Maschienenbau, Elektrotechnik, sowie anderer technische und naturwissenschaftliche Fachrichtungen mit Ausbildungsschwerpunkt auf einem der vorgenannten Bereiche. Die EnEv 2009, die im Herbst in Kraft tritt, enthält hinsichtlich der Ausstellungsberechtigung für Energieausweise weitere Ergänzungen zu den Vorgaben der EnEv 2007.
Die Ausstellung eines Energieausweises ohne die entsprechende Berechtigung gilt als Ordnungswidrigkeit und kann geahndet werden.
Wer erstellt Energieausweise?
Artikel wurde von Rolf Danklef am 20.04.2010 eingereicht.