Qualität von Energieausweisen

 

Qualität von Energieausweisen

Qualität der Daten von Energieausweisen

Bei Neubauten werden die Planungsdaten für die Erstellung des Energieausweises genutzt. Bei bestehenden Gebäuden können die für die Erstellung des Energieausweises notwendigen Gebäudedaten vor Ort aufgenommen werden.
Die EnEv erlaubt auch, dass der Eigentümer die Daten selbst erhebt und an den Aussteller übermittelt (z.B. mit Hilfe eines im Bundesanzeiger veröffentlichten Erhebungsbogens ). Dieser kann auf Basis des ihm zur Verfügung stehenden Materials einen Bedarfsausweis ausstellen. Er ist jedoch verpflichtet, die Angaben auf Plausiblität zu prüfen. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Aussteller die Richtigkeit der Angaben. Bei „vorsätzlicher oder fahrlässiger“ Verwendung fehlerhafter Daten kann er in die Verantwortung genommen werden. Laut der EnEv 2009, die im Herbst in Kraft tritt, sollen künftig Zuwiederhandlungen geahndet werden können, wenn sie „vorsätzlich oder leichtfertig“ sind. Dies gilt auch für Auftraggeber.

Regeln zur Datenaufnahme und –verwendung für Wohn- und Nichtwohngebäude sowie die Verbrauchserfassung für Wohn- und Nichtwohngebäude finden sich in den Bekanntmachungen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur EnEv vom 26.Juli 2007.

Gültigkeitsdauer

Der Energieausweis hat eine Gültigkeit von zehn Jahren. Tritt nach Ablauf dieser Frist ein Nutzerwechsel für das betreffende Gebäude ein, muss ein neuer Ausweis erstellt werden. Haben sich die baulichen und anlagentechnischen Verhältnisse in dieser Zeit nicht geändert, können die früheren Daten erneut verwendet werden, andernfalls ist eine neue Datenerhebung erforderlich.
Qualität von Energieausweisen

Artikel wurde von Rolf Danklef am 20.04.2010 eingereicht.

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