Energieausweis

 

Energieausweis

Der Energieausweis nach EnEv

Der Energieverbrauch im Bebäudebereich hat maßgeblichen Anteil am Ausstoß des klimaschädlichen Treibhausgases Kohlendioxid (CO2).
Insbesondere ältere Gebäude mit schlecht wärmegedämmten Bauteilen in der Außenhülle (Außenwände, Dächer, Fenster ) und veralteter Heiztechnik verbrauchen viel Energie und tragen damit maßgeblich zum Klimawandel bei.
Laut Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung wurden rund drei Viertel der 17,3 Millionen Wohngebäude und 1,5 Millionen Nichtwohngebäude in Deutschland vor1979 errichtet. Die große Zahl der noch nicht energetischmodernisierten Gebäude dieser Alterskategorie ist entscheidend dafür, dass rund 26 Prozent des gesamten Primärenenergieverbrauchs in Deutschland für die Raumheizung und die Warmwasseraufbereitung der Haushalte aufgewendet wird. Hier liegt ein erhebliches Einsparpotenzial.
Um die Energieeffiziens von Gebäuden zu erhöhen und die klimaschädlichen CO2-Emissionen nachhaltig zu reduzieren, trat am .

4.Januar 2003 die europäische Richtlinie über die „Gesamtenergieeffiziens von Gebäuden“ in Kraft. Sie schreibt die Umsetzung von nationalen Mindestanforderungen für den Energiebedarf von Gebäuden und die Einführung von Energieausweisen für neue und bestehende Gebäude vor. Innerhalb von drei Jahren, so die Vorgabe, sollten alle Mitgliedsstaaten die Richtlinie in nationales Recht umwandeln.

In Deutschland wird die EU-Richtlinie durch die Energieeinspaarverordnung (EnEv 2007)
umgesetzt. Sie trat am 1. Oktober in Kraft und legt fest, wie hoch der Energiebedarf bei Neubauten sein darf und welche Mindeststandards bei Sanierungen eingehalten werden müssen. Ein wichtiger Bestandteil der Verordnung ist die schrittweise Einführung von Energieausweisenfür Wohngebäude und Nichtwohngebäude im Bestand, soweit sie auf normale Innentemperaturen beheizt oder gekühlt werden.
Der Energieausweis soll Mietern und Käufern von Wohnungen und Gebäuden die Vergleichbarkeit des energetischen Zustands von Immobilien erleichtern und für Gebäudeeigentümer einen verstärkten Anreiz schaffen, Ihre Häuser energetisch zu sanieren. Machen Gebäudeeigentümer den Energieausweis nicht zugänglich, können sie belangt werden. Im Energieeinsparungsgesetz (EnEG), der gesetzlichen Grundlage der EnEv, ist die Möglichkeit für Bußgelder bis zu 15.000 € eingeräumt.

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