Frühjahrescheck bei der KFZ-Versicherung
Auch wenn wir die letzten Tage noch einmal richtiges Winterwetter in den Berglagen hatten, kann man ungeachtet dessen jetzt sich langsam auf den Sommer bzw. auf wärmere Tage einstellen. Und möglicher Weise einstellen bzw. anpassen sollten Sie auch Ihre
KFZ-Versicherung als auch ggf. Ihr Fahrzeug.
Angefangen bei den Winterreifen, nicht ohne Grund heißt es hier: "Winterreifen müssen montiert werden von O... wie Oktober bis O... wie Ostern. Haben die Sommerreifen noch genug Profile? Nicht nur die Straßenverkehrsordnung schreibt dies vor, sondern im Schadenfall könnte auch die Versicherung unbeliebte Fragen hierzu stellen und sogar eine Mitschuld in den Raum stellen (z.B. könnte sich ja der Bremsweg deutlich verschlechtert haben).
Weiter geht es mit Anbauten am Fahrzeug wie z.B. den Dachkoffer welcher gerne auch für den Winterurlaub montiert wird. Hier bekommt man nicht nur die Ski herein sonder auch noch sämtliches Zubehör. Vom Umweltaspekt sollte dieser zeitnah abmontiert werden, da der Verbrauch des Fahrzeugs höher ist.
Aus Versicherungssicht, sollten Sie sich die Frage stellen: „Ist dieser mitversichert bei Diebstahl z.B?“. In aller Regel wenn überhaupt nur über die Kaskoversicherung (Teilkasko), nur der Hacken an der Sache ist kaum ein Versicherer bietet diesen Schutz. Also mal lieber nachfragen bei aktuellen
Versicherer.
Und steht dann die nächste Fahrt in den Urlaub an, gilt es zu klären inwieweit der aktuelle Versicherungsschutz im Ausland ausreicht. Wenige Versicherer bieten z.B. Schutz bei der Fahrt auf einer Fähre. Und eine solche Fahrt kann immer mal erforderlich sein wenn keine Brücke in der Nähe ist oder Sie sogar lieber eine Fährfahrt bevorzugen auf langen Strecken. Stellen Sie sich das mal vor, die Fähre sinkt und das Schiffspersonal hat keine Schuld daran – Der Gaufall weil Ihr Schaden ggf. nur von der KFZ-Versicherung erstattet werden könnte, vorausgesetzt diese leistet gemäß Ihrem Bedingungswerk überhaupt dafür.
Besondere Vorsicht ist geboten bei Fahrten in europäische Nachbarländer wie z.B. die Türkei. Die Versicherer bieten in der Regel hier den Schutz nur im Europäischen Teil also z.B. Teils noch in Istanbul. Dies bedeutet bei Fahrten außerhalb des Europas haben Sie keinen Schutz, daß sind sowohl Eigenschäden (Teilkasko, Vollkasko) aber auch die verschuldeten Schäden an Dritte (Haftpflicht).