Personalvermittlung für Fachkräfte

 

Personalvermittlung für Fachkräfte

Eine Personalvermittlung sucht im Auftrag eines Arbeitgebers Personal und erhält für seinen Aufwand vom Arbeitgeber eine Vergütung. Arbeitnehmer können sich in die Bewerberkartei eintragen lassen und so möglicherweise bei einer Suche berücksichtigt werden. Im Gegensatz dazu sucht die Arbeitsvermittlung im Auftrag des Arbeitnehmers nach passenden Stellenangeboten und erhält seine Vergütung vom Arbeitnehmer.

Auch wenn die Personalvermittlung von einem Unternehmen ein Mandat erhält, so ist der Personalvermittler zur Neutralität verpflichtet. Er darf und soll sowohl das Unternehmen als auch den Kandidaten beraten und Empfehlungen aussprechen, dabei muß er aber stets beide Seiten berücksichtigen und darf keine Seite übervorteilen. Durch diese Sorgfaltspflicht unterscheidet sich die Personalvermittlung maßgeblich von anderen Vermittlungs- und Maklertätigkeiten.

Grundsätzlich kümmert sich eine Personalvermittlung um die Beschaffung von Personal in allen Ebenen und Branchen, vom einfachen Handwerker über Facharbeiter und Führungskräfte bis hin zum Geschäftsführer.

Ein externer Personalvermittler kommt aber vor allem dort zum Einsatz, wo nicht ausreichend Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder wo besonderen Anforderungsprofile eine Suche erschweren. Insbesondere Stellen für hochqualifizierte Fachkräfte und erfahrene Führungskräfte werden mit Hilfe einer Personalvermittlung besetzt.

Die Arbeit einer Personalvermittlung beginnt damit, ein genaues Besetzungsbild zu erstellen, in dem festgelegt wird, welche fachlichen und persönlichen Fähigkeiten ein Bewerber mitbringen muß. Mit einem potentiellen Kandidaten wird im Rahmen eines Bewerbungsgesprächs oder mit Hilfe eines Fragebogens ein Profiling durchgeführt, an dessen Ende ein Fähigkeits- und Persönlichkeits-Profil steht. Dieses wird mit dem gesuchten Profil verglichen und bei einer Übereinstimmung gelangt der Kandidat in die nähere Auswahl. Das Unternehmen, das die Personalvermittlung beauftragt hat, kann dann in einem eigenen Bewerbungsgespräch den Kandidaten genauer in Augenschein nehmen und dann entscheiden, ob der Bewerber in das Unternehmen passt.

Artikel wurde von Ansgar Offermanns am 08.04.2010 eingereicht.

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