Autobeleuchtung
Nich alle Fahrzeuge sind mit
Tagfahrleuchten ausgestattet, da es in den verschiedenen Ländern eine unterschiedliche Gesetzgebung zu diesem Thema gibt. Die Grundidee für Tagfahrleuchten, also Licht am Tag war, die Zahl der Unfälle erstmal für einspurige Fahrzeuge zu reduzieren. Dies ist soweit auch gelungen, doch als man in Österreich vor einigen Jahren das Fahren mit Licht am Tag auch für mehrspurige Fahrzeuge eingeführt hat, stieg die Unfallsrate für einspurige Fahrzeuge wieder drastisch an, weil nicht mehr zwischen ein- und mehrspurigen Fahrzeugen unterschieden werden konnte. Also wurde die Pflicht für Licht am Tag für mehrspurige Fahrzeuge wieder abgeschafft – es ist also jedem freigestellt, ob das Licht am Tag eingeschaltet wird oder nicht – bei einspurigen Fahrzeugen ist Licht am Tag nach wie vor Pflicht. Das ist nun in Österreich so, auch in Deutschland gibt es eine Empfehlung für Licht am Tag, in Ungarn ist Licht am Tag Pflicht, in anderen Ländern darf das Licht am Tag wiederum gar nicht eingeschaltet werden und es werden dort sogar für Licht am Tag Strafen eingehoben.
Wenn nun durch Tagfahrleuchten die Zahl der Unfälle nicht rückläufig ist, dann macht es auch keinen Sinn, da auch Licht im Auto Energie verbraucht, daher steigt der Treibstoffkonsum und damit wiederum der Umsatz der Ölkonzerne, die wahrscheinlich auch an den Autolampen umsatzmäßig beteiligt sind, die natürlich damit auch eine kürzere Lebenserwartung haben. Manche Autolenker wollen ihr Fahrzeug auffällig gestalten. Meistens sind das Burschen in jungen Jahren, die damit in der Wertschätzung der Mädels steigen. Dann wird zusätzlich zur normalen Autobeleuchtung auch noch eine Unterbodenbeleuchtung am Auto montiert. Aufpassen sollte man hier auf die gesetzlichen Bestimmungen der STVO, denn wenn man das nicht tut, kann das sogar zu einem Entzug der Betriebsgenehmigung führen. Wenn man nun kein Problem mit Ordnungshütern haben möchte, dann sollte man diese
Unterbodenbeleuchtung jedoch nur auf Privatparkplätzen einschalten, denn dort gilt die STVO nicht und dort kann auch keine Anzeige erfolgen.
Artikel wurde von Christoph Grill am 06.04.2010 eingereicht.