Babyreisebetten - unbedingt nötig?
Damit sich auch das Baby während einer Reise wohlfühlt und gut schläft, empfiehlt sich die Anschaffung eines Babyreisebettes. Die Betten sind geeignet für die Übernachtung im Urlaub, auf Ausflügen sowie bei Besuchen von Verwandten und Freunden.
Das Baby liegt sowohl während des Nachtschlafes als auch während seiner Ausruhzeiten am Tage weich, bequem und sicher. Babyreisebetten sind leicht. Sie können einfach aufgebaut und mühelos zusammengeklappt werden. Dies bietet zwei Vorteile. Zum einen kann das Bett platzsparend aufbewahrt werden. Zum anderen passt das Bett in eine Tragetasche und kann problemlos transportiert werden. Ob mit dem Flugzeug, dem Zug oder dem Auto, das
Babyreisebett findet überall Platz.
Hinsichtlich der Ausführung und der Ausstattung gibt es Unterschiede. Es gibt Reisebetten, die Laufgittern, Gitterbettchen oder sogar kleinen Zelten ähneln. Die meisten Reisebetten sind mit Sicherheitsnetzen an den Seiten ausgestattet. Dies ermöglicht eine bequeme Sicht auf das Baby, ohne an das Bett herantreten zu müssen.
Ist das Bett rundum durch Sicherheitsnetze abgedeckt, schützt es das Baby zudem vor Mücken und anderen störenden Insekten.
Der Reisebettboden ist bei den verschiedenen Modellen in unterschiedlichen Höhen eingebaut. Babyreisebetten mit einem hohen Boden eignen sich für Neugeborene. Die Babys können ohne tiefes Bücken ins Bett gelegt bzw. herausgeholt werden. Ältere Babys ziehen sich gerne überall hoch. Für sie sind Betten mit tieferen Böden sicherer. Hier bieten sich auch Reisebetten an, die Einstiegsluken besitzen. Diese können durch einen Reißverschluss geöffnet werden, so dass die Babys und Kleinkinder herauskrabbeln können.
Einige Hersteller bieten für ihre Reisebetten mit tiefen Böden Einhänge an. Dies sind Böden, die in einer höheren Lage befestigt werden können. So können die Betten sowohl für Neugeborene als auch für ältere Babys genutzt werden.
Als Zubehör zu den Betten gibt es Taschen und Wickelauflagen, die am Bett befestigt werden.
Artikel wurde von Harry Müller am 14.03.2010 eingereicht.