Wettbewerbsrecht Hamburg soll unlautere Vorteile verhindern

 

Wettbewerbsrecht Hamburg soll unlautere Vorteile verhindern

Mit der Materie Wettbewerbsrecht Hamburg befassen sich in der Millionenstadt Hamburg eine Reihe von Anwälten. Insbesondere geht es beim Wettbewerbsrecht darum, dass sich kein Unternehmen einen unlauteren Vorteil verschaffen darf, um seine Marktposition zu stärken. Die Anwälte, die Unternehmen im Bezug auf Wettbewerbsrecht Hamburg vertreten haben ein sehr breites Spektrum, in dem sie unter Umständen tätig werden müssen. Insbesondere immer wieder im Visier der Kläger sind Gewinnspiele und Preisausschreiben der Konkurrenten.

Die Tätigkeitsbereiche von Anwälten, die sich mit Wettbewerbsrecht Hamburg befassen, erstreckt sich im Einzelnen auf das Werberecht, und zwar in On- und Offline-Medien (also Internet und Print), insbesondere hier eine Beratung hinsichtlich Werberechts bei Werbekampagnen und die werblichen Inhalte in Kundenzeitschriften, in Werbeprospekten, Anzeigen und Imagebroschüren. Im Visier von Streitigkeiten im Wettbewerbsrecht sind aber auch insbesondere Sonderverkaufsveranstaltungen und PR-Kampagnen, aber auch die wettbewerbsrechtlich zulässige Gestaltung von Websites und Online-Shops.


Einen sehr großen Bereich im Rahmen der Tätigkeit von Anwälten, die sich mit Wettbewerbsrecht Hamburg befassen, nimmt aber auch das Direktmarketingrecht ein. Hier ist es hauptsächlich die Beratung in Fragen des Direktmarketingrechts und insbesondere auch in Zusammenhang mit dem Datenschutzrecht (hier geht es vor allem um die Bereiche Telefonmarketing, E-Mail-Werbung und die sonstigen Formen der direkten Kundenansprache).

Anwälte, die sich mit Wettbewerbsrecht Hamburg befassen, sind häufig aber auch mit der Anspruchsdurchsetzung und Abwehr befasst hinsichtlich Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen, sowie von Abmahnungen und Fragen was den Einstweiligen und was Klageverfahren anbelangt. Insbesondere die Beratung und Vertretung nach dem Erhalt einer Abmahnung ist für Unternehmen immer wieder ein Grund sich an Anwälte, die sich mit
Wettbewerbsrecht Hamburg befassen, zu wenden. Der Wortlaut lautet hier „Abmahnung wegen angeblicher Wettbewerbsrechtsverletzung“. In den Händen des Anwalts liegt es dann zu beweisen, dass der Mandant keine Wettbewerbsrechtsverletzung begannen hat. Für den Mandanten kann dies nämlich strafrechtliche Folgen haben. Das Ziel ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung zu vermeiden.

Artikel wurde von Redaktionsinfo am 04.03.2010 eingereicht.




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