DSL Anbieter wechseln - Was muss beachtet werden?
Bei jedem DSL-Kunden kann aus den unterschiedlichsten Gründen der Wunsch auftreten, den Anbieter zu wechseln. Mancher ist mit der Leistung des derzeitigen Anbieters nicht zufrieden. Oder der alte Vertrag läuft aus und zeitgleich flattern Angebote von DSL-Anbietern ins Haus mit Konditionen, die weitaus günstiger sind als beim laufenden Vertrag. In solchen Fällen ist eine ordentliche Kündigung möglich. Hierbei sind einige Formalitäten zu beachten.
Kündigung beim alten Anbieter: form- und fristgerecht
Die meisten DSL-Verträge sehen eine Mindestvertragszeit von 24 Monaten vor. Daneben werden aber zunehmend auch Alternativverträge angeboten mit Laufzeiten über 12 oder 6 Monate. Vereinzelt wird sogar – bei einem etwas höheren Monatspreis – auf eine Kündigungsfrist ganz verzichtet. Im üblichen Fall muss spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages gekündigt werden. Sie können die Kündigung manchmal direkt auf der Website des Anbieters durchführen. Alternativ können Sie aber auch eine kurze schriftliche Kündigung mit dem genauen Kündigungstermin an den Provider schicken.
Die Formulierung „Ich kündige hiermit zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit“ ist ebenfalls möglich. Aus Gründen der Sicherheit empfiehlt sich beim postalischen Versand ein Einwurf-Einschreiben (preiswert) oder ein normaler Einschreibebrief.
Der neue Provider nimmt Ihnen Arbeit ab
Mit einem
DSL Vergleich ist ganz einfach, einen günstigen DSL Anbieter zu finden. Wenn Sie sich dann für einen neuen Provider entschieden haben, übernimmt dieser in der Regel die notwendigen Ummeldungen. Manche Provider übernehmen auf Wunsch auch die Kündigung beim alten Provider. Es empfiehlt sich, die jeweiligen Informationen hierzu genau nachzulesen, um eventuelle Doppelzahlungen zu vermeiden.
In Ausnahmefällen: Sonderkündigungsrecht
Nur selten steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu, mit dem Sie auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen können. Haben Sie eine Download-Geschwindigkeit von 16.000 kbit/s im Vertrag, so müssen Sie beispielsweise auch eine durchschnittliche Download-Rate von 12.000 kbit/s bis 14.000 kbit/s tolerieren, da im Vertrag üblicherweise von einer Maximalgeschwindigkeit gesprochen wird. Wenn Sie hingegen ins Ausland ziehen oder Ihr Anbieter an Ihrem neuen Wohnort innerhalb Deutschlands kein DSL anbieten kann, können Sie ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.
Übrigens: im
DSL Rechner können Sie überprüfen, welche Provider welche Geschwindigkeiten anbieten. Mittlerweile sind sogar Download-Raten von 100.000 kbit/s realisierbar.
Artikel wurde von Steven Goldmann am 25.02.2010 eingereicht.