Was ist eine Wohngebäudeversicherung

 

Was ist eine Wohngebäudeversicherung

Jeder, der ein Gebäude besitzt, sollte eine Wohngebäudeversicherung abschließen, um sich vor den Risiken zu schützen, die durch Sturm, Brand und Leitungswasserschäden entstehen können. Bei einer Wohngebäudeversicherung wird das Wohngebäude ohne Inhalt versichert. Wichtig für den Gebäudeeigentümer ist es, dass er für den Fall eines Falles die eventuellen Kosten für die Sanierung oder so gar für den Wiederaufbau abdecken kann.

Versichert ist, bei einer Wohngebäudeversicherung, das betreffende Gebäude und das Gebäudezubehör, wie beispielsweise die Terrasse. Spezielle Einbaumöbel werden automatisch zu Gebäudezubehör, da sie speziell für dieses Gebäude angefertigt wurden. Extra mitversichert werden kann weiteres Gebäudezubehör, wie Carports oder Gewächshäuser. Genauso können weitere Gebäudebestandteile, wie Wasser- und Abwasserrohre, die sich außerhalb des Grundstücks befinden, nur auf besonderer Vereinbarung versichert werden.
Nicht versichert sind hier Sachen, die nachträglich von jemand, zum Beispiel dem Mieter, auf eigene Kosten angebracht wurden, wie eine Markise.


Die Wohngebäudeversicherung nennt sich genau verbundene Wohngebäudeversicherung, da sie 3 Versicherungen in einem Vertrag beinhaltet. Die 3 Versicherungen bestehen aus einer Feuerversicherung, Sturmversicherung und Leitungswasserversicherung. Natürlich können diese Versicherungen auch einzeln oder in einer zweier Kombination abgeschlossen werden. Die Feuerversicherung beinhaltet die versicherte Gefahr von Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion. Bei der Leitungswasserversicherung ist die versicherte Gefahr Leitungswasser, das hätte nicht austreten sollen, Frost- und sonstige Bruchgefahr, von Rohren zum Beispiel. Die versicherte Gefahr bei der Sturmversicherung ist Sturm ab einer Windstärke 8 und Hagel.
Wer ein Gebäude besitzt, sollte am besten auch eine Haftpflichtversicherung abschließen, denn dann kann er sich am besten vor Schadensersatzansprüchen schützen, falls er seine Sorgfaltspflicht verletzt haben sollte. Dies kann geschehen, wenn der Eigentümer den Gehweg vor dessen Gebäude nicht vom Schnee befreit hat und dort kam jemand zu Schaden. Diese Haftpflichtversicherung ist freiwillig und jeder kann für sich die Vor- und Nachteile abwägen und über die Notwendigkeit einer solchen Versicherung entscheiden. Eine zwingende Haftpflichtversicherung gibt es nur in diversen Risiko-Bereichen.

Artikel wurde von Daniel Schmitt-Haverkamp am 22.02.2010 eingereicht.

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