Scheidungskosten sparen durch einen gemeinsamen Anwalt?

 

Scheidungskosten sparen durch einen gemeinsamen Anwalt?

Scheidung tut weh und ist kostspielig

Ist die Ehe am Ende, eine Trennung der Ehepartner unvermeidlich und die Scheidung schon beschlossene Sache kommt für viele betroffene das böse Erwachen.
Scheiden tut weh – so das Sprichwort – und zu allem was eine Ehescheidung an schmerzlichem und Unangenehmen mit sich bringt, warten nun auf die Scheidungswilligen nicht unerhebliche Gerichts- und Anwaltskosten.

Diese Scheidungskosten so niedrig wie möglich zu halten ist der naheliegende und auch verständliche Wunsch vieler Ehepaare und wie so oft gibt dort wo eine Nachfrage besteht auch ein Angebot.

Viele Anwaltskanzleien werben daher damit, eine Scheidung besonders günstig zu gestalten, indem die Ehegatten sich auf einen gemeinsamen Anwalt einigen und somit die Möglichkeit besteht, die Gesamtkosten um bis zu 40% zu reduzieren.

Vorsicht ist geboten

Es ist allerdings bei dieser Vorgehensweise Vorsicht geboten.
Erstens gibt es eine Hauptvoraussetzung die viele Paare so nicht erfüllen können:
Die Scheidung muss einvernehmlich sein!
Tatsächlich ist nämlich auch die Formulierung „gemeinsamer Anwalt“ sachlich falsch!
Der Anwalt ist laut seiner Berufsordnung immer dem beauftragenden Klienten gegenüber verpflichtet.


Er hat dessen Interessen unbedingt zu vertreten! Ein gemeinsamer Anwalt für zwei gegnerische Parteien ist nicht vorgesehen und auch nicht zulässig!
Es ist also tatsächlich so, dass der andere Ehegatte auf anwaltlichen Beistand verzichtet!
Die potentiellen Nachteile die hierdurch entstehen können, wiegen oft viel schwerer als die eingesparten Kosten im Scheidungsverfahren und so mancher bereut später bitter auf den eigenen Anwalt und dessen Beratung verzichtet zu haben.

Guter Rat ist nicht teuer - anwaltliche Erstberatung in Anspruch nehmen
Sparfüchse sollten sich also wirklich sicher sein, dass alle potentiellen Interessenskonflikte geklärt und alle nötigen Regelungen getroffen worden sind, bevor der Verzicht auf einen zweiten Anwalt in Betracht gezogen wird.
Eine anwaltliche Erstberatung wird in der Regel nicht teurer als 100 Euro sein, und kann vor späterem, zum Teil erheblichen, Schaden bewaren.

Artikel wurde von Frank Romeike am 16.02.2010 eingereicht.

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