Das neue P-Konto - Hoffnung für Schuldner?

 

Das neue P-Konto - Hoffnung für Schuldner?

Zum 1. Juli 2010 wird das P-Konto in Deutschland eingeführt. Bei dieser Spezialform des Girokontos besteht ein automatischer Pfändungsschutz über 985,15€.

Das P-Konto löst das bisher geltende Kontopfändungsrecht ab. Während bisher ein eingehender Kontopfändungsbeschluß das Lahmlegen des Kontos zur Folge hatte, wird der Schuldner nun in die Lage versetzt, seine lebensnotwendigen Zahlungen, wie Strom oder die Miete, weiterhin zu leisten. Der Schuldner darf weiterhin am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen.

Anspruch auf ein P-Konto hat jeder, der über ein deutsches Girokonto verfügt. Ab 1. Juli ist jede Bank verpflichtet Ihren Kunden auf Wunsch ein bestehendes Konto in ein P-Konto umzuwandeln. Dieses Konto wird als Guthabenkonto geführt. Überziehungen sind nicht mehr möglich.

Die Art der Einkünfte ist beim neuen P-Konto vollständig egal. Jedes Einkommen bis zur Höhe des Sockelbetrags ist pfändungsfrei. Die staatliche Transferleistung wie ALGII gleichermassen, wie das 200 Euro Geschenk der Großmutter oder das Einkommen von Selbständigen und Freiberuflern.



Insbesondere die Selbständigen profitieren von der neuen Regelung. Nach dem alten Kontopfändungsrecht waren ausschließlich Sozialleistungen und Arbeitseinkommen geschützt. Das Einkommen von Selbständigen wurde in aller Regel komplett gepfändet und hat nicht wenige freiberuflich Tätige komplett ruiniert.

Einen besonderen Schutz geniessen in Zukunft soziale Transferleistungen für Kinder, wie zum Beispiel das Kindergeld. Dieses wird zum Freibetrag dazuaddiert und erhöht dadurch den pfändungsfreien Sockelbetrag.

Gleiches gilt für Unterhaltsverpflichtungen. Diese werden ebenfalls zum Sockelbetrag hinzugerechnet.

Leider hat der Gesetzgeber versäumt der Reform des Kontopfändungsrechtes noch ein Recht auf ein Girokonto für Jedermann, das sogenannte Jedermannkonto, einzuführen.

So besteht zukünftig für die Banken zwar die Verpflichtung ein bereits bestehendes Konto als P-Konto weiterzuführen. Ein Recht auf die Neueinrichtung kann hingegen nicht hergeleitet werden.

Artikel wurde von Guido Wehrle am 15.02.2010 eingereicht.



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