Big Brother is watching you
Videoüberwachung ist die Beobachtung von Orten mit Hilfe von optischen Raumüberwachungsanlagen sowie die Aufzeichnung und Auswertung der gewonnenen Daten. Die Analyse geschieht oftmals vollautomatisch per Computer, wie zum Beispiel die automatische Nummernschilderkennung bei Verkehrsüberwachungen. Befürworter dieser Technik sehen den Vorteil der Videoüberwachung insbesondere in der Prävention und Aufklärung von Straftaten. Aufgrund der terroristischen Aktivitäten Anfang des 21. Jahrhunderts fand die Technologie breite Zustimmung in der Öffentlichkeit. In dieser Zeit wurde auch eine Vielzahl von Gesetzen erlassen, die eindeutig festlegen, unter welchen Voraussetzungen die Technik der Videoüberwachung eingesetzt werden darf. Die Zulässigkeit ist dabei stark vom Nutzer abhängig, aktuelle Gesetze unterscheiden dabei zwischen Privatpersonen und Videoüberwachung durch die öffentliche Hand.
Für Privatpersonen schränkt das Bundesdatenschutzgesetz die Videoüberwachung lediglich für Räume ein, die öffentlich zugänglich sind.
Danach ist der Einsatz der Technik nur zulässig, soweit sie zur Wahrung des Hausrechts oder sonstiger berechtigter Interessen dient. Verstöße hiergegen können von den zuständigen Behörden mit einem Bußgeld belegt werden. Neben dem Bundesdatenschutzgesetz gibt es weitere, oft regionale oder einrichtungsbezogene Gesetze, die ebenfalls von den Betreibern von Überwachungskameras zu beachten sind. So fordern zum Beispiel die Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz, dass Kassen in Banken oder Spielcasinos mit optischen Überwachungsanlagen ausgestattet sein müssen. Ferner ist in bestimmten industriellen Anlagen eine Videoüberwachung vorgeschrieben.
Die staatliche Überwachung mit Videokameras ist in den länderspezifischen Polizeigesetzen sowie im Bundespolizeigesetz geregelt. Dabei sind jedoch hohe gesetzgeberische Hürden vorgeschrieben, um eine Videoüberwachung nicht zu weit auszudehnen oder Kriminalität in andere Gegenden zu verlagern. Die Änderungen im BKA-Gesetz werden es dem Bundeskriminalamt zudem in Zukunft ermöglichen, auch Privaträume mit audio-visuellen Einrichtungen zu überwachen.
Die aufgezeichneten Daten unterliegen den allgemeinen Regelungen des Datenschutzes, wenn auf dem gefilmten Material Personen eindeutig identifizierbar sind, unabhängig davon ob diese Person tatsächlich identifiziert wird oder nicht. Nach aktueller Rechtssprechung ist es zudem möglich, auch zweckgebundene Videoüberwachung im Bereich der Strafverfolgung einzusetzen.
Artikel wurde von Oliver Lindner am 08.02.2010 eingereicht.