Wie läuft eine Privatinsolvenz auch Verbraucherinsolvenz genannt in Deutschland ab?
Eine Zahlungsunfähigkeit ist schneller als einem lieb ist erreicht und kann eigentlich jedem passieren. Viele Deutsche sind verschuldet. Schlagartige Arbeitslosigkeit, Misserfolg einer eigenständigen Existenz, Bruchlandung einer Grundeigentumfinanzierung, eine Krankheit, ein unverschuldetes Unglück oder auch eine Ehescheidung mit den damit verbundenen materiellen und seelischen Belastungen kann jeden in die Schuldenfalle treiben.
Wen eine grosse Belastung vorliegt, dann droht oftmals eine Abwärtsspirale mit einer weiteren Vergrößerung des Schuldenbergs. Am Ende steht die Zahlungsunfähigkeit und viele finden aus der Schuldenfalle keinen Ausweg mehr. Eine angeregte Umschuldung treibt sie immer weiter in die Schuldenfalle.
Am 1.1.1999 ist das frische Insolvenzrecht in Kraft getreten und gibt jetzt erstmalig auch Verbrauchern die Chance durch private Insolvenz entschuldet zu werden.
Das Verfahren der Insolvenz steht allen Individuen offen, wenn diese weniger als 20 Gläubiger und keinerlei Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen mit Personal haben.
Zielsetzung der Privatinsolvenz ist es, hoch verschuldeten Individuen nach einer gewissen Zeitdauer einen Neustart zu erlauben, indem der Schuldner nach Ablauf der so genannten Wohlverhaltensfrist und Ende des Privatinsolvenzverfahrens von der Verbindlichkeit zur Begleichung der verbliebenen Verbindlichkeiten befreit wird (Restschuldbefreiung), frühestens jedoch nach sechs Jahren nach Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens.
Erste Stufe
Der Schuldner muss sein finanzielles Dilemma offenlegen. Jegliche Unterlagen sollen auf den Tisch, die eine Verbindlichkeit zeigen, wie Inkassoschreiben, Kreditverträge, Kassenzettel. Mit Unterstützung eines berechtigten Consultants wird dann probiert eine außergerichtliche Abmachung mit den Darlehensgebern zu erzielen.
Zweite Stufe
Das Amtsgericht wird aktiviert. Dieses probiert noch einmal, den bereits erstellten Schuldenplan zum Schuldenabbau durchzusetzen. Stimmen mehr als die Hälfte der Gläubiger zu, tritt er in Kraft|Die Hälfte der Gläubiger muß einverstanden sein, damit er in Kraft tritt]. Ist das ohne Erfolg, wird ein Treuhänder gebraucht. Jetzt wird sorgfältig Eigentum, Geldwerte und Sachwerte überprüft. Ist nichts da, ordnet das Gericht die Restschuldbefreiung an. Ausnahmen: Der Schuldner hat Halbwahrheiten gesagt, was seine Vermögensverhältnisse der vergangenen 3 Jahre betrifft, er vergeudete sein Eigentum oder wurde sogar wegen Konkursbetrugs verurteilt.
Dritte Stufe
Jetzt wird es unangenehm! Ein Erwachsener muss 6 Jahre den pfändbaren Teil seines Lohns an den Treuhänder abgeben, demnach alles, was über 985 Euro im Monat (ohne Unterhaltspflichten) hinausgeht. Geschenke und Gewinne wie Gewinne] darf er ganz behalten, Erbschaften in der 6 jährigen Wohlverhaltensphase nur 50%. Individuen ohne Job sollen sich um Arbeit kümmern, jede annehmbare Profession akzeptieren und die Forderungen der Gläubiger nicht absichtlich ins Leere laufen lassen. Ein Arbeitgeber sollte pfändbares Einkommen an den Treuhänder abgeben. Jeder Unterkunft- und Jobwechsel muss gemeldet werden.
Verhält sich der Schuldner regelkonform, erklärt ihn das Gericht nach etwa sechs Jahren für schuldenfrei. Er ist damit alle Restschulden los.
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Fin Anztip ist ein Sachkundiger wenn es um private Insolvenz geht. Seine Kenntnisse basieren auf eigenen, harten Erfahrungen.
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Zusätzliches zur privaten Insolvenz ( http://privatinsolvenz.blogspot.com/ )
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Artikel wurde von Fin Anztip am 04.02.2010 eingereicht.