Informationen zur privaten Insolvenz
Die private Insolvenz ist ein einfacheres Prozedere zur Abwicklung der Insolvenz einer Privatperson. Es wird häufig auch als Verbraucherinsolvenzverfahren bezeichnet.
Zu einer Verbraucherinsolvenz kann es bei Personen kommen, wenn immer wieder Belastungen aus Kredittilgungen, Darlehen etc. abartige Ausmasse annehmen, dass die Haushaltskosten nicht mehr gedeckt werden können.
Vernünftig ist die Insolvenz einer Privatperson für Leute, die an ihren Schulden ersticken. Dies ist der Fall, wenn die Verbindlichkeiten mit der Einnahme der gesetzlich verwertbaren Aktivposten gemeinsam mit den nach den rechtlichen Regelungen pfändbaren Werten der nächsten 6 Jahre voraussichtlich nicht vollständig bezahlt werden können.
Sinn der Verbraucherinsolvenz ist es, überschuldeten Leuten nach einer bestimmten Phase einen Wiederanfang zu ermöglichen, indem der Insolvente nach Ende der Wohlverhaltensperiode und Beendigung des Insolvenzverfahrens von der Verbindlichkeit zum Ausgleich der offenen Zahlungen erlöst wird.
Das ist dann die so genannte Restschuldbefreiung.
Fin Anztip ist ein Fachmann wenn es um das Thema Privatinsolvenz geht. Sein Wissen beruht auf eigenen zum Teil leidvollen Erfahrungen.
Hier finden Sie weiterführende Information:
Bericht aus eigener Erfahrung
Hilfe zur Privatinsolvenz
Artikel wurde von Fin Anztip am 27.01.2010 eingereicht.