Der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht
Im deutschen Arbeitsrecht sind zahlreiche grundlegende Vereinbarungen vermerkt, welche den Arbeitnehmer, sowie auch den Arbeitgeber schützen sollen. Eine dieser Vereinbarungen, welch dort vermerkt ist ist der so genannte Kündigungsschutz. Der gesetzliche Kündigungsschutz soll primär beide Vertragsparteien schützen und beide Interessenparteien zufrieden stellen. Wenn man von dem gesetzlichen Kündigungsschutz beim Arbeitsrecht redet, wird oftmals auch der allgemeine Kündigungsschutz angesprochen, welcher für alle Arbeitnehmer gültig ist. Im allgemeinen Kündigungsschutz sind auch die
gesetzlichen Kündigungsfristen erwähnt, welche von beiden Parteien, unter normalen Umständen eingehalten werden müssen. Neben dem allgemeinen Kündigungsschutz gehört zu dem gesetzlichen Kündigungsschutz auch der besondere Kündigungsschutz, welcher z.B. für Schwangere und Mütter gilt, welche in einem festen Arbeitsverhältnis stehen.
Vom besonderen Kündigungsschutz profitieren beim
Arbeitsrecht auch Arbeitnehmer, welche die gesetzlich zugeschriebene Elternzeit in Anspruch nehmen.
Auch schwer behinderte Menschen, sowie auch Wehrdienstleistende, sowie Arbeitnehmer, welche eine Pflegezeit in Anspruch nehmen, können sich auf den besonderen Kündigungsschutz berufen. Diese Personen dürfen nach deutschem Arbeitsrecht nicht gekündigt werden, nur in Sonderfällen ist eine Kündigung nach einem richterlichen Beschluss möglich. Eine ordentliche Kündigung ist wie schon erwähnt unzulässig. Auch in Bezug auf fristlose Kündigungen gelten für Personen mit einem besonderen Kündigungsschutz spezielle Regeln. Eine fristlose Kündigung darf nach deutschem Recht nur mit der Zustimmung des Betriebsrates erfolgen. Neben der gesetzlichen- und der besonderen Kündigung unterscheidet man auch zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung. Unter einer ordentlichen Kündigung versteht man eine Kündigung nach dem Arbeitsrecht, welche auf einer Einhaltung von gesetzlich- und tariflich festgelegten Kündigungsfristen beruht. Eine außerordentliche Kündigung beschreibt hingegen eine Kündigung, welche aus wichtigem Grund erfolgt. Wichtige Gründe sind z.B. Diebstahl etc.
Artikel wurde von Holger Lenzdorf am 25.01.2010 eingereicht.