Bei Nichterfüllung der Räumpflicht trägt jeder Grundstückseigentümer das ...

 

Bei Nichterfüllung der Räumpflicht trägt jeder Grundstückseigentümer das Haftungsrisiko bei Personenunfällen

Werden gesetzliche Verpflichtungen nicht erfüllt, haftet jeder Grundstückseigentümer für personenbezogene Unfälle, die sich auf seinem Grundstück zugetragen haben. Die Haftung betrifft sowohl Verletzungen (wie Knochenbrüche, Schürfwunden etc.) als auch Sachschäden (wie verschmutzte oder beschädigte Kleidung). Zu den wichtigsten winterlichen Verpflichtungen gehört die Räum- und Streupflicht, für die die Regelungen sich von Bundesland zu Bundesland teilweise unterscheiden – zum Beispiel im Hinblick auf die Uhrzeit, bis zu der ein Grundstückseigentümer alle an sein Grundstück angrenzenden öffentlichen Wege geräumt haben muss. Winterdienst Berlin bedeutet beispielsweise, dass Schnee und Glätte werktags zwischen 7.00 und 20.00 Uhr und sonn- und feiertags zwischen 9.00 und 20.00 Uhr beseitigt werden müssen. In anderen Bundesländern sind die Regeln zum Teil etwas kulanter und Grundstücksbesitzer können sich mit dem Schneeschaufeln morgens etwas länger Zeit lassen. Die genauen Regelungen können der jeweiligen Straßenreinigungssatzung entnommen werden.



Wer aus beruflichen oder privaten Gründen zu den entsprechenden Uhrzeiten nicht immer zu Hause ist, aus körperlichen oder zeitlichen Gründen Schwierigkeiten hat, sich um die Schneeräumung zu kümmern oder einfach keine Lust hat, früh morgens ständig zur Schneeschippe greifen zu müssen, dem ist anzuraten, die Räumpflicht auf einen Winterdienst zu übertragen, um den ganzen Winter über von allen diesbezüglichen Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten befreit zu sein. Die Beauftragung eines professionellen Unternehmens, das auf Serviceleistungen im Bereich des Winterdienstes spezialisiert ist, lohnt sich wegen des Haftungsrisikos und der sozialen Verantwortung sowohl für Privatpersonen als auch für Wohnungsbaugenossenschaften, Haus- und Grundstücksverwaltungen, Kleingartenkolonien, Hotels, Kaufhäuser und Firmen. Auch wer sich um die Schneeräumung zwar grundsätzlich selbst kümmern möchte, aber an bestimmten Tagen oder Wochen eine Vertretung braucht (z.B. wegen eines Urlaubsaufenthaltes), kann sich an einen Winterdienst wenden. Kurzzeitige Winterdienst-Einsätze bietet beispielsweise der Berliner Winterdienst BEST an.

Artikel wurde von Eminus Marketing am 24.01.2010 eingereicht.

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