Stalking ist kein Kavaliersdelikt

 

Stalking ist kein Kavaliersdelikt

Nur langsam wird der Öffentlichkeit bewusst, dass das so genannte „Stalking“ nicht nur ein Problem von Prominenten ist. Auch Durchschnittsbürger können Opfer von krankhaften Annäherungsversuchen und Belästigungen werden. Oftmals werden sie von Behörden und Polizei jedoch nicht ernst genommen. Stalking, beziehungsweise der Straftatbestand der „Nachstellung“, findet sich erst seit 2007 im deutschen Strafgesetzbuch. Und auch mit dieser Gesetzesänderung ist nicht viel passiert. Wirklich geschützt werden können die Opfer erst, nachdem bereits etwas Schwerwiegendes vorgefallen ist. Solange der Täter das Opfer jedoch „nur“ mit Telefonanrufen bombardiert und vor seiner Wohnung herumlungert, kann er deswegen nicht verhaftet werden. In solchen Fällen hilft meist nur noch die Beauftragung einer Privatdetektei. Denn diese hat einen weitaus größeren Spielraum als die staatlichen Institutionen. Die Mitarbeiter können die betroffene Person nämlich nicht nur beschützen und ihr somit das Gefühl von Sicherheit zurückgeben, sondern auch Beweise gegen den Täter sammeln.

Falls dieser das Opfer beleidigt, ihm auflauert oder ihm auf andere Weise Angst einjagt, kann der zuständige Detektiv als Zeuge fungieren. Oft reicht jedoch schon die bloße Anwesenheit eines Sicherheitsmannes, um den Stalker abzuschrecken. Sobald dieser realisiert, dass sein Treiben nicht geduldet wird, dass das Opfer sich wehrt und Schutz bekommt, lässt er häufig von ihm ab. Doch leider gibt es auch Fälle, die nicht so glimpflich enden. Denn immer noch denken viele Menschen, dass Stalker meist harmlose Spinner seien und die Belästigungen schon irgendwann von selbst aufhören werden. Dass dem nicht so ist, beweisen zahlreiche Fälle, in denen das Opfer oder eine ihm nahestehende Person letztendlich durch den Täter schwer verletzt oder sogar getötet wurde. Meist hatten die Betroffenen sich zuvor an die Polizei gewandt. Da zu dem Zeitpunkt jedoch noch nichts Konkretes vorgefallen war, blieben dieser die Hände gebunden. Die Beauftragung einer Privatdetektei kann in solch einem Fall Schlimmeres verhindern.

Artikel wurde von Sven Lungershausen am 20.01.2010 eingereicht.

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