KFZ-Zulassungsstellen - Tipps und Dokumente

 

KFZ-Zulassungsstellen - Tipps und Dokumente

KFZ-Zulassungsstellen werden auch gerne KFZ-Zulassungsbehörden genannt. Sie sind zuständig für die Ausstellung von Fahrerlaubnissen, Betriebserlaubnissen und Dokumenten, die für den Straßenverkehr relevant sind, sowie für die Zulassung von Kraftfahrzeugen.
Die aktuelle Hauptaufgabe einer KFZ-Zulassungsstelle besteht jedoch aus der Ab-, An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen aller Art. Doch auch das Reservieren von Wunschkennzeichen wird momentan immer beliebter. Allerdings erfordert dieser Service eine Zusatzgebühr.
Möchte man ein Kraftfahrzeug zulassen, sind je nach Art des Fahrzeugs bestimmte Dokumente notwendig. Das folgende Beispiel zeigt alle Dokumente, die für die Zulassung eines Neuwagens erforderlich sind.
Dafür braucht man den Fahrzeugbrief, auch Zulassungsbescheinigung Teil 1 genannt, die Versicherungs-Doppelkarte der KFZ-Versicherung sowie den Personalausweis des zukünftigen Fahrzeughalters. Gegebenenfalls ist auch in einigen Fällen eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung vorzulegen.
Es besteht auch die Möglichkeit eine andere Person mit der Zulassung eines Kraftfahrzeugs zu beauftragen.

Dafür sind jedoch die Vollmacht und der Personalausweis der zu vertredenden Person sowie des Bevollmächtigten notwendig.
Für eine KFZ-Abmeldung sind weniger Dokumente notwendig. Dafür werden lediglich der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1), der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) sowie die Kennzeichenschilder nötig. Auch die Vertretung ist in diesem Fall ohne eine Vollmacht möglich.
Will man ein Kraftfahrzeug ummelden, so sind viele Dokumente notwendig, die im Folgenden aufgezeigt werden. Zum einen ist der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) oder eine Abmeldebestätigung erforderlich. Zum anderen benötigt man den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2). Zusätzlich müssen der Personalausweis der zukünftigen Halters, eine Vollmacht bei Vertretung in Verbindung mit Personalausweis des Vertreters, eine ausgefüllte Versicherungsbestätigung, einen Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung zum Beispiel beim TÜV oder der DEKRA sowie eine Prüfbescheinigung über die letzte Abgasuntersuchung. Die alten Kennzeichenschilder sind nur bei zugelassenem Fahrzeug notwendig und wenn eine Umkennzeichnung gewünscht wird. In diesem Fall kann auch die Zuteilung eines Wunschkennzeichens angefordert werden.

Artikel wurde von Michael Gaertner am 04.01.2010 eingereicht.

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