Freiwillig gesetzlich oder privat Krankenversichert?
Wenn man mit seinem
Brutto-Jahresgehalt über die Jahresarbeitsentgeltgrenze kommt (2008: 48.150 Euro), oder wenn man sich selbständig macht bzw. selbständig ist, hat man die Wahl:
- freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse
- die gesetzliche Kassenmitgliedschaft kündigen und sich privat versichern
Wenn man sich
privat versichert, müssen früher oder später auch Familienmitglieder (also nicht berufstätiger Ehepartner und Kinder) privat versichert werden.
Wer in eine
private Krankenversicherung wechselt, ist auch in der privaten Pflegepflichtversicherung versichert, die ihre Beiträge nicht wie die gesetzliche Krankenkasse in Abhängigkeit vom Einkommen des Versicherten erhebt, was besonders im Alter (bei geringerem
Alterseinkommen) ein Nachteil der privaten Kranken- und Pflegeversicherung sein kann.
Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ist nur möglich, wenn die Versicherungspflicht neu entsteht, z. B. durch ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Brutto-Jahresgehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze(derzeit 48.
500 Euro).
Wer anschließend als Versicherungspflichtiger mindestens 12 Monate Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse bleibt oder in den letzten 5 Jahren
24 Monate Kassenmitglied war, kann sich anschließend- auch bei einem höheren Verdienst, freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse weiterversichern.
Leider gilt nicht mehr für Arbeitnehmer nach Vollendung des 55. Lebensjahres, die in den letzten 5 Jahren nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse waren. Diese bleiben von der Pflichtversicherung ausgeschlossen.
Artikel wurde von Ingo Rosteck am 24.12.2009 eingereicht.