Was Sie nach einem Einbruch tun müssen

 

Was Sie nach einem Einbruch tun müssen

Selbst wenn Sie Vorkehrungen und Sicherheitsmaßnahmen getroffen haben sollten, so ist ein Einbruch oder ein Einbruchsversuch niemals völlig auszuschließen. Sollten Sie nun dennoch Opfer eines Einbruchs geworden sein, sollten Sie folgende Ratschläge lesen um zu wissen, was nun zu tun ist.
Wir gehen hier davon aus, dass ein Einbruch erfolgt ist in Ihrer Abwesenheit. Sie kommen nach Hause und sehen deutliche Anzeichen eines Einbruches oder eines Einbruchversuches.

1. Laufen Sie nicht sofort schreiend ins Haus, denn der Einbrecher könnte ja noch da sein!

2. Rufen Sie sofort die Polizei, vom Mobiltelefon aus oder von einem Nachbarn. Falls Sie denken, der Einbrecher sei noch im Hause, so teilen Sie dies der Polizei mit!

3. Fassen Sie nichts an, bis die Polizei eingetroffen ist und dem zustimmt. Sie könnten wichtige Hinweise wie Fußabdrücke oder Fingerabdrücke zerstören oder unbrauchbar machen. Oftmals sind die am Tatort hinterlassenen Spuren die einzigen Beweisstücke zur Überführung des Täters.



Eine andere Situation ist, wenn Sie zuhause sind und einen Einbruchsversuch hören. Das Wichtigste ist nun, Ruhe zu bewahren. Falls Sie alleine sind, können Sie versuchen, durch ein Geräusch Ihrerseits Ihre Anwesenheit dem Einbrecher mitzuteilen, so dass dieser vielleicht die Flucht antritt.

Hoffentlich haben die Einbrecher nicht Ihre Telefonleitung von Außen gekappt, so dass Sie noch aus Ihrem Schlafzimmer die Polizei alarmieren können. Es ist eine gute Idee, ein Mobiltelefon auch ins Schlafzimmer mitzunehmen.

Um mit einem Einbruch auch im Nachhinein gut zurecht zu kommen, ist es ratsam, vorbereitet zu sein. Es ist hilfreich, eine Liste anzufertigen mit Ihren wichtigsten und wertvollsten Besitztümern im Haus. Diese Liste sollte u.a. auch die Seriennummern von elektronischen Komponenten wie LCD Fernseher und Stereoanlagen enthalten. Sollte ein Einbruch stattgefunden haben, können Sie anhand der Liste leicht feststellen, was entwendet wurde. Diese Liste sollten Sie natürlich auch der Polizei zur Verfügung stellen. Zeigen Sie der Polizei auch Zerstörungen an, die im Zuge des Einbruches erfolgten. Diese sind auch Bestandteil der Schadensliste, die Sie an Ihre Versicherung schicken müssen.

Sollte man später bei einem Verdächtigen Gegenstände aus Ihrem Haushalt finden, so ist es leichter für die ermittelnden Behörden, anhand Ihrer Liste einen Zusammenhang herzustellen. Ohne Details wie z.B. die Seriennummer ist die Beweislage später enorm schwierig
Falls auch Papiere wie Pass oder Personalausweis und Bankkarten gestohlen wurden, sollten Sie umgehen die entsprechenden Stellen informieren.

Es empfielt sich dringend, Kopien angefertigt zu haben!

Für Kreditkarten und Bankarten gibt es zentrale Telefonnummern, unter denen Sie den Verlust melden und die Karten sperren lassen können.

Beobachten Sie Websites wie Ebay in den nächsten Tagen, ob vielleicht Gegenstände aus Ihrem Besitz zum Verkauf angeboten werden. Informieren Sie dann die Polizei, ohne den Verkäufer zu informieren und folgen Sie den Anweisungen der Polizei.

Am sinnvollsten erschein noch, Ihr Haus oder Ihre Wohnung mit einer Einbruchmeldeanlage auszustatten, da dann ein Schutz auch während Ihrer Abwesenheit besteht! Einbruchmeldeanlagen können nämlich bei einem Einbruchsversuch (Glasbruch oder Bewegungsmelder) eine entsprechende Meldung absetzen, z.B. auf eine Sicherheitszentrale oder auf Ihr Handy!

Informieren Sie sich bei unserem Webshop www.operationsicherheit.de!

Artikel wurde von Hans Theis am 17.12.2009 eingereicht.

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