Der Autokredit

 

Der Autokredit

Der Autokredit
Mit dem Autokredit ist es Autokäufern möglich, die Kaufsumme des Fahrzeugs in kleinen monatlichen Raten zu finanzieren. Vielfach wird dazu der Autokredit beim Autohändler genutzt, der in Zusammenarbeit mit der Partnerbank des Autoherstellers angeboten wird. Vor allem beim Kauf von Neufahrzeugen können Autokäufer durch Nutzung dieser Kredite Zinskosten sparen. Alternativ bieten aber auch viele Haus- und Direktbanken den Autokredit als Finanzierungsform. Im Gegensatz zur Autobank verzichten diese Banken häufig auf die Anzahlung von 10-20%, auch sind nicht in jedem Fall Sicherheiten notwendig.

Die Sicherheit beim Autokredit
Banken, die Autokredite anbieten, fordern als Sicherheit in jedem Fall die Abtretung von Lohn- und Gehaltsansprüchen. Diese Abtretung ist in der Regel im Kreditvertrag integriert und gibt der Bank die Möglichkeit, sich bei Nichtbezahlung von Kreditraten an den Arbeitgeber zu wenden und den nichtpfändbaren Teil des Lohnes zu fordern. Sofern der Kreditnehmer seine Kreditraten jedoch regelmäßig bezahlt, wird der Arbeitgeber nicht über die Kreditaufnahme unterrichtet, denn es handelt sich um eine so genannte stille Abtretung.


Neben der Lohn- und Gehaltsabtretung wird beim Autokredit immer auch das Fahrzeug als Sicherheit gefordert. Fachlich spricht man hierbei von der Sicherungsübereignung des Fahrzeugs, bei der der Autokäufer zwar Besitzer des Autos ist, es also für seine Belange einsetzen und nutzen kann, Eigentümer bleibt bis zur vollständigen Bezahlung jedoch die Autobank. Sollten die Kreditraten vom Kreditnehmer nicht mehr bezahlt werden, kann die Autobank die Herausgabe des Fahrzeugs verlangen und dieses dann bestmöglich verkaufen. Der Verkaufserlös wird schließlich zur Rückzahlung der noch offenen Kreditsumme verwendet.
Um sicher zu sein, dass das Auto während der Kreditlaufzeit nicht anderweitig verkauft wird, muss der Kreditnehmer neben der Unterschrift unter den Sicherheitenvertrag auch den Kfz-Brief an die Bank übergeben. Dieser wird nach vollständiger Tilgung des Kredites natürlich umgehend wieder an den Autobesitzer zurückgegeben.
Kreditversicherungen als Sicherheit
Bei der Vergabe von Autokrediten wird vielfach auch eine Kreditversicherung abgeschlossen. Diese Versicherung tritt ein, wenn der Kreditnehmer während der Laufzeit verstirbt, arbeitsunfähig oder arbeitslos wird. Im Todesfall trägt die Versicherung dann die komplette noch offene Restschuld des Kredites, im Fall von Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit werden die Kreditraten übernommen. Der Abschluss einer derartigen Versicherung gibt der Bank die Sicherheit, auch bei existenziellen Risiken abgesichert zu sein. Der Abschluss einer Kreditversicherung ist jedoch freiwillig und kann von der Bank nicht gefordert werden.

Artikel wurde von Thomas Mücke am 11.12.2009 eingereicht.

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