Bundesverfassungsgericht kippt Bußgeldbescheide

 

Bundesverfassungsgericht kippt Bußgeldbescheide

In einer sensationellen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht Videomessungen zur Bestimmung der Geschwindigkeit von Kraftfahrern vorläufig gekippt. Dem Urteil des Karlsruher Gerichts zu Folge fehlt es bisher an der im Rechtsstaat notwendigen Rechtsgrundlage für die Anfertigung von Lichtbildern in Bußgeldverfahren. Insbesondere bemängelten die Richter, dass Betroffene bei einigen Geschwindigkeitsmessungen ohne jeden Anfangsverdacht „abgelichtet“ werden. Dies verstößt gegen die Grundrechte der Autofahrer und führt zu einer Unverwertbarkeit im gerichtlichen Bußgeldverfahren. Zwar kann momentan noch nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden, ob die Entscheidung auf alle Bußgeldverfahren anzuwenden ist, aber insbesondere viele sächsische Amtsgerichte vertreten diese Meinung und stellen Verfahren in Verkehrsordnungswidrigkeiten vielfach ein oder sprechen die Betroffenen sogar frei. Autofahrer sollten Bußgeldbescheide deshalb sicherheitshalber von rechtskundiger Stelle überprüfen lassen, bevor Sie zu Unrecht ein Knöllchen bezahlen. Diese Überprüfung durch Rechtsanwälte wird, wie auch die anschließende Vertretung, von Verkehrsrechtsschutzversicherungen (ADAC; DEURAG und CO bezahlt.


Anzunehmen ist, dass sich der Mangel der fehlenden Rechtsgrundlage auch auf ähnlich gelagerte Fälle, wie Video – Abstandsmessungen und Videoüberwachungen bei Rotlichtverstößen übertragen lässt. Denn auch hier wird erst einmal die Ampelanlage „verdachtslos“ gefilmt und erst im Anschluss entschieden, ob jemand bei Rot, Gelb oder Grün gefahren ist.
Leider ist das Urteil der höchsten deutschen Richter nicht auf Lasermessungen anwendbar. Allerdings bieten gerade Lasermessungen auch ohne verfassungsrechtlich bescheinigten Grundrechtsverstoß genügend Angriffspunkte, sodass auch in solch einem Fall eine Prüfung durch den Rechtsanwalt sinnvoll ist.
Zum Abschluss sei noch darauf hingewiesen, dass man, sofern man überhaupt zum Anwalt gehen will, nicht eigenmächtig versucht den Fall zu richten. Zu schnell unterlaufen dem Laien schlimme Fehler, die später auch ein Anwalt nicht mehr richten kann.
Nähre Informationen finden Sie unter http://www.rechtsanwalt-kaden-dresden.de


Alexander Kaden
kaden@rechtsanwalt-kaden-dresden.de

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