Trecker in der Landwirtschaft

 

Trecker in der Landwirtschaft

Trecker in der Landwirtschaft

Trecker in der Landwirtschaft erleichtern eindeutig die körperlich sehr schwere Arbeit der Bauern. Egal, ob auf dem Acker oder bei der Viehhaltung. Wobei unterschiedliche Trecker und Leistungskapazitäten für unterschiedlichste Arbeitsabläufe benötigt werden.

In erster Linie stellt der Trecker in der Landwirtschaft eine Zugmaschine für verschiedene Gerätschaften dar. Beispielsweise für den Kipper zum Transport von Getreide oder Futtermitteln, für die Sämaschine zur Ackerbepflanzung, für die Spritzmaschine, den Pflug, den Düngerstreuer, den Grubber, das Güllefass und dergleichen mehr. Als Verbindungsstücke dienen dabei Anhängerkupplung, die Treckerhydraulik zur Gewährleistung der Gerätefunktionalität sowie die Ackerschiene.

Zusätzlich kann der Trecker im Vorderbereich mit einem Frontlader ausgestattet werden, der die Aufnahme von Material ermöglicht. Beispiele hierfür sind der Transport von Heu- und Strohballen, das Aufladen von Futtermitteln, der Transport von Saatgut, usw.



Leistungskapazitäten

In erster Linie sind für die Leistung eines Treckers die PS-Zahlen, handelsüblich zwischen 45 PS bis hin zu 250 PS, verantwortlich. Unterstützt wird der Gebrauch eines modernen Treckers heute durch Allradantrieb, elektrische Steuerung sowie eine Servolenkung. Bedeutende Hersteller legen zudem einen enormen Wert auf ausreichende Übermittlung von Fachinformationen an den Landwirt während der einzelnen Arbeitsvorgänge. Beispielsweise über den Zustand des Getreides, wie Feuchtigkeitsmessung, oder aber einer optimalen Streuwertermittlung des Saatgutes, usw.

Des Weiteren nimmt die Bereifung auf den Trecker einen entscheidenden Einfluss. Zum Modell passende Traktorenreifen erlauben jegliche Auslastung. Kleinere Reifengrößen werden in erster Linie für Pflegearbeiten auf den Ackerflächen ausgewählt, da sie beim Befahren weitaus weniger die Feldfrüchte beschädigen.

Fahrerlaubnis

Innerhalb Deutschland wird die Fahrerlaubnisklasse L zum Führen eines Treckers mit einer Höchstgeschwinidgkeit bis 32 km/h benötigt. Diese kann ab dem 16. Lebensjahr, mit Sondergenehmigung bereits ab dem 15. Lebensjahr, erworben werden.

Schnellere Trecker bedürfen der Klasse T. Wobei ein Lebensalter zwischen 16 bis 18 Jahren ebenfalls nur eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h vorsieht. Ab dem 18. Lebensjahr ist das Führen eines Treckers mit den Fahrklassen B, C und E (je nach Anhängergröße) mit Höchstgeschwindigkeiten bis 60 km/h erlaubt.

Artikel wurde von Kai Meinecke am 04.12.2009 eingereicht.

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