Elektronisches Abfallnachweisverfahren
Mit der neuen Nachweisverordnung vom 20. Oktober 2006 ändert sich das Gesetz zum elektronischen Abfallnachweisverfahren, kurz
eANV. Dieses sieht die Ablösung der Papierbegleitscheine und Entsorgungsnachweise bis 01. April 2010 vor. Spätestens ab diesem Zeitpunkt darf das Nachweisverfahren nur noch elektronisch stattfinden.
Am Computer werden in Zukunft die Entsorgungsnachweise und Begleitscheine erstellt und das bisherige Nachweisbuch wird ersetzt durch ein elektronisches Register. In diesem werden die Dokumente geführt und entsprechend der Fristen aufbewahrt. Durch eine spezielle Software (firmenintern entwickelt oder extern erworben) werden die Nachweise, Begleitscheine und Register erstellt. Das elektronische Verfahren basiert strukturell und inhaltlich auf den Papierformularen. Während bis jetzt noch handschriftlich unterschrieben wurde, wird demnächst eine elektronische Signatur durch eine Chipkarte angehängt, die als „digitaler Fingerabdruck“ genauso personengebunden ist wie die herkömmliche Unterschrift.
Durch ein Kartenlesegerät wird die Chipkarte eingelesen, welche die Signatur übermittelt. Danach wird das Dokument automatisch „versiegelt“, was zusätzliche Sicherheit gewährleistet.
Die Zentrale Koordinierungsstelle (ZKS)
ist eine technische Infrastruktur, die den Datenstrom bundeseinheitlich regelt. Sie hat folgende Funktionen:
• Bei der Virtuelle Poststelle (VPS) müssen sich alle Behörden und Verfahrensbeteiligten registrieren lassen. Die Beteiligten senden und empfangen alle Formulare verschlüsselt über die VPS, damit unbefugter Zugriff verhindert wird. Sie ist als Anlaufstelle verbindlich zu nutzen.
• Die Länder eANV wird von den Bundesländern einheitlich betrieben und bietet folgende Services:
o Die Nutzung eines Providers als Dienstleister zur Daten-Kommunikation
o Erweiterungen der eigenen Software auf neue Anforderungen (Update)
o Erwerb der Nutzungsrechte spezieller Software zur eANV
o Mischformen der obigen Möglichkeiten
Wird vom Nachweisverpflichteten keine dieser Lösungen gewünscht, kann auch das Internetportal der Länder-eANV (www.zks-abfall.de) kostengünstig genutzt werden. Dieses Angebot richtet sich in erster Linie an Kleinunternehmen.
• Das Service-Modul erledigt grundlegende Leistungen wie Viren-, Format- und Signaturprüfungen der eingehenden Nachrichten.
Übergangsregelungen und Ausnahmen
elektronischer Abfallnachweis ab 2010: Die elektronische Abfallnachweisverordnung tritt erst mit dem 01.04.2010 in Kraft, bis dahin wird eine behördliche Zustimmung benötigt um das Nachweisverfahren elektronisch zu führen.
Das papiergebundene Nachweisverfahren nutzt weiterhin die Formulare, das elektronische Nachweisverfahren nutzt ab 01.02.2007 die elektronischen Schnittstellen. Ausnahmen hierzu werden im Einzelfall nach Antrag genehmigt.
Bis zum 01.02.2011 kann auf die elektronisch Signatur verzichtet werden, es muss aber eine handschriftliche Signatur elektronisch generiert und mitgeschickt werden. Dies ist spätestens bei Übergabe/Annahme des Entsorgungsgutes zu signieren.
Artikel wurde von Ralf Schobert am 26.11.2009 eingereicht.