Wohnung mieten – Schlüsselübergabe

 

Wohnung mieten – Schlüsselübergabe

Wer eine Wohnung mieten möchte, wird im Vorfeld sicher schon einige Wege erledigen. Die alte Wohnung muss ausgeräumt, renoviert und an den bisherigen Immobilieneigentümer übergeben werden.
Eine Ummeldung zur neuen Wohnanschrift muss erfolgen, und zwar bei vielen Institutionen, Behörden, Lieferanten, Versicherungen und weiteren Partnern. Bei der Post sollte ein Nachsendeauftrag beantragt werden. Wer denkt bei dieser Fülle von zusätzlichen Arbeiten und dem Umzugsstress dann noch an eine rechtzeitige Schlüsselübergabe für die neue Wohnung?
Viele Mieter sind bisher immer davon ausgegangen, dass die Mietzahlungen erst nach der Schlüsselübergabe fällig seien. Schließlich regelt das Gesetz, dass die Miete im Regelfall erst am dritten Werktag eines Monats gezahlt werden muss. Demzufolge sollte die Schlüsselübergabe vorzeitig stattfinden.
Das Landgericht Bonn hat in einem Fall, der unter dem Aktenzeichen 6 T 25/09 verhandelt wurde, jedoch anders entschieden. Geringfügige Abweichungen im Mietvertrag sind durchaus möglich.

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So hatte im besagten Fall eine Klausel im Mietvertrag gestanden. Diese besagte, dass der Mieter die Schlüssel für die Mietwohnung erst dann bekommen sollte, wenn die erste Monatsmiete überwiesen sei. Das Gericht sah den Fall ebenso und beschloss, dass derartige Klauseln wirksam seien.
Schließlich läge es im Interesse des Vermieters, sein Eigentum, also seine Wohnung nur an zahlungsfähige und zahlungswillige Mieter auszuhändigen. Aus diesem Grund sollten Mieter bereits beim Abschluss des Mietvertrages überprüfen, welche Regelungen bezüglich des Zeitpunkts der Schlüsselübergabe getroffen werden. Denn dass die Schlüssel und damit auch die Wohnung erst nach Zahlungseingang ausgehändigt werden, ist nach dem aktuellen Urteil durchaus legitim.
Für Vermieter dürfte das Urteil für ein großes Aufatmen sorgen, denn dadurch werden sie besser vor nicht zahlungswilligen Mietern in der eigenen vermieteten Wohnung geschützt.

Artikel wurde von Heiko Erxleben am 25.11.2009 eingereicht.

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