Immobilien in der Zwangsversteigerung
Zwangsversteigerungen von
Immobilien werden in Zeiten der Krise und der steigenden Arbeitslosigkeit immer häufiger. Für Investoren stellen die zwangsversteigerten Immobilien ein wahres Schnäppchen dar, für die einstigen Bauherren steht ein ungewisses Schicksal auf dem Spiel.
Der Verband privater Bauherren warnt nun davor, sich allzu euphorisch in die Zwangsversteigerung zu begeben. Denn in aller Regel gibt es selten eine Chance, sich das Objekt, sei es nun ein Haus oder eine
Wohnung, vorher ausreichend genau anzusehen und eventuell sogar durch einen Fachmann prüfen zu lassen. Damit bleiben etwaige Baumängel und Schäden an der Wohnung oft unentdeckt.
Selbst die Gutachter, die den Wert des betreffenden Objektes schätzen, erhalten meist keinen oder nur unzureichenden Zutritt zur Immobilie. Demzufolge findet oft nur eine oberflächliche Schätzung des Zustandes statt, die wiederum dazu führt, dass die vorhandenen Mängel nicht bzw. nur ungenügend berücksichtigt werden können. Empfohlen wird deshalb, sich sämtliche zur Verfügung stehende Unterlagen zur Wohnung oder zum Haus genau anzusehen, bevor ein Gebot abgegeben wird.
Bitte beachten Sie, dass abgegebene Gebote bindend sind.
Meist kann daraus entnommen werden, ob der Sachverständige Zutritt zum Haus erhalten hat. Ebenfalls kann daraus abgeleitet werden, inwiefern der Gutachter das Haus oder die Wohnung geschätzt hat. Bei Mutmaßungen rund um die Bausubstanz ist immer Vorsicht geboten, denn hier ist nie ganz klar, ob und wie eine Bewertung des Objektwertes tatsächlich stattgefunden hat.
Wer sich nicht ausreichend informiert und blind sein Gebot abgibt, muss mit bestehenden Mängeln eben leben, so sehen es auch die gesetzlichen Regelungen vor. Gekauft wie gesehen oder wie aus den Unterlagen zu ersehen war, heißt die Devise bei der Zwangsversteigerung.
Artikel wurde von Heiko Erxleben am 25.11.2009 eingereicht.