Betriebskosten einer Mietwohnung

 

Betriebskosten einer Mietwohnung

Mieter zahlen nicht alle Kosten der Eigentümer, das zumindest hat ein aktuelles Urteil des Landgerichts Hamburg ergeben. Der besagte Fall wurde unter dem Aktenzeichen 307 S 34/08 verhandelt.
Es ging darum, dass der Käufer einer Eigentumswohnung diese vermieten wollte. Dafür nutzte er einen Formularmietvertrag, in dem eine Klausel enthalten war, die besagte, dass der Vermieter alle umlagefähigen Betriebskosten auf den Mieter umlegen wollte.
Soweit so gut, allerdings verwies man in dem Mietvertrag auf die Abrechnung des Hausverwalters dem Eigentümer gegenüber. Die Betriebskosten sollten anteilig gezahlt werden, wobei als Grundlage, die vom Eigentümer zu zahlenden Kosten angenommen wurden.
Dass dies so nicht gehe, bestätigte jetzt das Landgericht Hamburg. Denn Mieter zahlen generell andere Betriebskosten, als Eigentümer einer Wohnung. Deshalb sollte vor Unterzeichnung des Mietvertrages in jedem Fall eine entsprechende Prüfung durchgeführt werden, was vereinbart wurde.
Da es bei den Betriebskosten für Wohnungen, speziell Mietwohnungen, immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter kommt, sollten sich beide Parteien von Anfang an verständigen.


Unsichere Mieter können sich Rechtsrat und Beistand auch beim Mieterverein holen. Hier werden die Mietverträge auf die Rechtssicherheit hin überprüft und evtl. Mankos werden dem Mieter aufgezeigt. Im Zweifel lohnt sich sogar der Gang vor das Gericht, denn der aktuelle Fall zeigt, dass die Mieter bei solcherlei Fragen oftmals Recht bekommen.
Bei den heutigen steigenden Energiepreisen und damit auch steigenden Betriebskosten betrachten die Mieter die Höhe und die Anzahl der Nebenkosten einer Mietwohnung heutzutage großer Skepsis. Vermieter hingegen möchten meist die Betriebskosten im größtmöglichen Umfang auf die Mieter umlegen. Das wiederum führt zu steigenden Beschwerden und Anrufen von Mietervereinen und Gerichten.

Heiko Erxleben
grin@gmx.de

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