Datenschutz im Prozess der Auftragsabwicklung - aktuelle Anforderungen

 

Datenschutz im Prozess der Auftragsabwicklung - aktuelle Anforderungen

Mit der Novellierung des BDSG werden für die Detekteien und Detektiv in Deutschland neue gesetzliche Anforderungen praxiswirksam.

Folgende Bereiche enthalten Änderungen, die mittelbare oder unmittelbare Auswirkung auf die praktische Auftragsabwicklung haben:

- Stärkung der Rechte des Datenschutzbeauf-
tragten (§4f Abs. 3)
- Auftragsdatenverarbeitung(§11 Abs. 2)
- Arbeitnehmerdatenschutz (§32)
- Mitteilungspflichten (§42a)
- Erhöhung der Bußgelder (§43 Abs. 3)

Zukünftig müssen die Auftraggeber einer Detektei oder eines Detektives über die "einfache Begründung" des berechtigten Interesses hinaus weitere Aspekte schriftlich dokumentieren. Dazu gehören nach aktueller Rechtssprechung:

1. der Gegenstand und die Dauer des Auftrags,
2. der Umfang, die Art und der Zweck der
vorgesehenen Erhebung,Verarbeitung oder
Nutzung von Daten,die Art der Daten und der
Kreis der Betroffen
3. die nach § 9 zu treffenden technischen und
organisatorischen Maßnahmen,
4.

die Berichtigung, Löschung und Sperrung von
Daten,
5. die nach Absatz 4 bestehenden Pflichten des
Auftragnehmers, insbesondere die von
ihm vorzunehmenden Kontrollen,
6. die etwaige Berechtigung zur Begründung von
Unterauftragsverhältnissen,
7. die Kontrollrechte des Auftraggebers und die
entsprechenden Duldungs- und
Mitwirkungspflichten des Auftragnehmers,
8. mitzuteilende Verstöße des Auftragnehmers oder
der bei ihm beschäftigten Personen gegen
Vorschriften zum Schutz personenbezogener
Daten oder gegen die im Auftrag getroffenen
Festlegungen,
9. der Umfang der Weisungsbefugnisse, die sich
der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer
vorbehält,
10.die Rückgabe überlassener Datenträger und die
Löschung beim Auftragnehmer gespeicherter
Daten nach Beendigung des Auftrags

Die 10 Punkte sollten von einer professionellen Detektei als Teil eines Qualitätsmanagement-Systems inhaltlich Berücksichtigung finden. Prinzipiell kann man davon ausgehen, dass bei einer konsequenten Umsetzung der Berufsordnung für Detektive / Detekteien wesentliche Elemente dieser Aspekte bereits in der Praxis berücksichtigt wurden.

Dennoch stellen sich inhaltliche Anforderungen, die zukünftig Konsequenzen in den genutzten Formularen und der Ausgestaltung der Prozesse (Datenschutz, Datenintegrität)haben. Der Deutsche Detektiv Verband hat sich der Entwicklung eines QM-Systems mit einem konkreten Bezug zum Thema "Datenschutz" gestellt und entwickelt für seine Mitglieder geeignete Dokumente und definiert die Anforderungen an denn Prozess der Auftragsabwicklung. Unter Beachtung des Rechtsdienstleistungsgesetzes sind die Detektive geforder, den Klienten notwendige Hilfestellungen bei einer rechtskonformen Umsetzung der Auftragsvergabe zu geben. Deutscher Detektiv-Verband

Der Autor, ein für die Wirtschaft tätiger Privatermittler / Sicherheitsberater ist seit über 1o Jahren tätig.

Kontakt zum Autor:

Detektei Berlin - Observationsteam

Artikel wurde von Uwe Lange am 10.11.2009 eingereicht.

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