Wohnung mieten - Probleme mit Schlüsseln
Wenn Sie eine
Wohnung mieten, gibt es um die Schlüssel für eine Mietwohnung häufig immer wieder Streit. Die Anzahl der Schlüssel, die dem Mieter einer Wohnung zustehen, richtet sich nach der Anzahl der einziehenden Personen. In der Regel werden jedoch zwei bis drei Schlüssel für kleine und mittlere Wohnungen zur Verfügung gestellt.
Für kleine Kinder dagegen besteht kein Anspruch auf einen eigenen Schlüssel. Ebenso wenig ist der Vermieter berechtigt, einen Schlüssel einfach einzubehalten, um im Notfall schnell und unkompliziert Zutritt zur Wohnung zu erlangen.
Dies ist nur auf besonderen Wunsch oder mit dem Einverständnis des Mieters möglich, indem er einen der Schlüssel beim Vermieter hinterlegt. Allerdings darf der Vermieter sich nicht einfach bei Bedarf Zugang zur Wohnung verschaffen. Der Schlüssel darf von ihm nur im Notfall genutzt werden. Behält der Vermieter keinen Schlüssel, dann muss der Mieter bei längerer Abwesenheit dennoch dafür sorgen, dass seine Mietwohnung im drohenden Gefahrensituationen zugänglich bleibt.
Sollte es zu einem Schaden in der
Wohnung kommen, der sich dadurch vergrößert, dass die Wohnung nicht schnell genug betreten werden konnte, haftet meist der Mieter. Sinnvoll ist es deshalb, einen Schlüssel beim Hausmeister oder Nachbarn zu hinterlegen und den Vermieter entsprechend zu informieren.
Ebenfalls können Mieter Schlüssel jederzeit nachmachen lassen. Hierfür benötigen sie bei Schließanlagen allerdings eine schriftliche Genehmigung des Vermieters. Andernfalls dürfen die Schlüsseldienste derartige Schlüssel nicht nachmachen. Die Kosten für die zusätzlichen Schlüssel muss der Mieter selber tragen. Ebenfalls sind diese nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Vermieter herauszugeben. Dafür steht dem Mieter kein Ersatz der ihm dafür entstandenen Kosten zu.
Artikel wurde von Klaus Conrad am 06.11.2009 eingereicht.