Sofort nach dem Erbfall zum Anwalt?
Nach dem Erbfall sofort zum Anwalt? Ist das nicht pietätlos? In der Tat wird dies häufig so empfunden. Und doch führt das geltende Recht dazu, dass derjenige deutliche Rechtsverluste erleiden kann, der nicht schnell genug zum
Rechtsanwalt geht.
Ein gutes Beispiel hierfür sind Lebensversicherungen. Benennt der Erblasser einen Bezugsberechtigten, so erwirbt dieser die Versicherungssumme am Nachlass vorbei. In vielen Fällen kann der Erbe jedoch verhindern, dass der Bezugsberechtigte das Geld behalten darf. Das klappt aber eben nur, wenn der Erbe rechtzeitig zu einem Rechtsanwalt geht, der sich mit
Erbrecht auskennt. Dieser Rechtsanwalt wird dann die erforderlichen Widerrufserklärungen abgeben. Für den Erben geht es dabei häufig um sehr viel Geld. Wer den Rechtsanwalt nicht einschalten will, muss wissen, was ihn sein möglicherweise falsch verstandenes Anstandsgefühl kostet.
Ein weiteres Beispiel ist der Widerruf von Vollmachten des Erblassers, die über dessen Tod hinaus fortbestehen. Auch hier ist schnelles Handeln gefragt.
Andernfalls räumt der Bevollmächtigte die Konten leer und die Erben müssen sehen, wie sie ihr Geld zurück bekommen.
In vielen Fällen greift ein Beteiligter unberechtigt auf den Nachlass zu, indem er die Wohnung ausräumt. Auch hier ist schnelles Handeln in Form einer einstweiligen Verfügung gefragt, um die Sachen zurück zu bekommen.
von Thomas Papenmeier, papenmeier@hotmail.com