Auktionen im Internet

 

Auktionen im Internet

Durch die Weiterentwicklung des Internets entstand schon früh in den 1990er Jahren die Idee, Produkte online zu verkaufen. Eine Möglichkeit ist die Internetauktion, bei der man Ware über das neue Medium Internet ersteigern kann. Wie bei normalen Auktionen bietet man dabei mit anderen Interessenten um die angebotene Ware. Der Höchstbietende "gewinnt" die Auktion und steht somit als Käufer fest.

Die Bezahlung erfolgt zu einem großen Teil per Überweisung oder auch per Nachnahme. Seit einiger Zeit wird auch häufiger das neue Verfahren "PayPal" verwendet. Eher selten sind Kreditkartenzahlungen bei Internetauktionen vorzufinden.

Die erworbene Ware gelangt meißt als Versandsache- versichert oder unversichert- an den Käufer; große und sperrige Gegenstände (z.B. Automobile, Möbelstücke) werden aufgrund von sehr hohen Versandkosten vom Käufer selbst abgeholt.

Das bekannteste Auktionshaus im Internet ist Ebey, wo der Verkäufer gegen eine Gebühr seine Ware verkaufen kann, der Käufer hingegen kann kostenfrei Artikel suchen und betrachten und zahlt am Ende nur sein abgegebenes Gebot plus der anfallenden Versandkosten, sofern er am Ende der Auktion als Höchstbietender feststeht.



Im rechtlichen Sinne ist eine beendete Online- Versteigerung ein verbindlicher Abschluss eines Kaufvertrages. In der Regel hat der Käufer Anspruch auf die gesetzlich fesgelegte Garantie von 2 Jahren. Eine Ausnahme bildet die Versteigerung von Artikeln aus dem Gebrauch von Privatpersonen. Diese können den Artikel als sogenannten Privatverkauf kennzeichnen und brauchen deshalb dem Käufer keinen Anspruch auf Rücknahme oder Garantieleistungen einzuräumen.

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