Rechtsschutz

 

Rechtsschutz

Rein vom Begrifflichen her versteht man unter dem Wort „Rechtsschutz“, den gerichtlichen Schutz, den das Recht jedem Bürger zugesteht, aber auch jedem Bürger von Rechtswegen herz zusteht, wenn es um strittige Sachverhalte geht, die durch eine gerichtliche Verhandlung geklärt werden müssen. Im Klartext bedeutet dies, dass jeder hierzulande sein Recht durch gerichtlichen Beschluss einklagen kann, wenn er es durch eine andere Partei verletzt sieht.

Wer für einen solchen Fall abgesichert sein möchte, der kann eine so genannte Rechtsschutzversicherung (auch oft Rechtsschutz genannt) abschließen, die im Falle eines Gerichtsprozesses für die Kosten aufkommt. Abgedeckt sind dabei in der Regel die eigenen Anwaltskosten und die der Gegenpartei, die allgemeinen Gerichtskosten, Honorare und Zeugengelder und Strafkautionen. Andere verhängte Geldstrafen werden jedoch nicht getragen. Der Rechtsschutz einer Versicherung gilt in den meisten Fällen europaweit.

Beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist jedoch darauf zu achten, dass die Versicherung immer nur für ein rechtliches Teilgebiet abgeschlossen werden kann.

Wer also einen Verkehrsrechtsschutz abschließt, hat beispielsweise im Falle der Kündigung eines Mietvertrages keinerlei Ansprüche auf Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung. Bei den meisten Versicherungsgesellschaften ist es jedoch möglich mehrere Teilgebiete zu kombinieren, um somit einen umfassenderen Rechtsschutz für alle möglichen Lebenssituationen zu erhalten.

Im Allgemeinen gibt es für die Rechtsschutzversicherung drei verschiedene Versicherungsvarianten:

1. Eine Rechtsschutzversicherung mit Kostenbegrenzung deckt diejenigen Kosten eines Rechtesstreites ab, die sich innerhalb eines vereinbarten Betrages befinden; meist liegt der festgelegte Betrag bei ca. 250.000 Euro.

2. Eine komplette Rechtsschutzversicherung ohne Kostenbegrenzung übernimmt jegliche Kosten, die während eines Gerichtsprozesses anfallen, unabhängig von deren Höhe.

3. Der Rechtsschutz mit Eigenanteil fordert einen bestimmten Betrag oder Prozentsatz der Gerichtskosten als Selbstbeteiligung; alles was darüber hinaus geht, wird jedoch von der Versicherung getragen.

Wer eine Rechtsschutzversicherung abschließen möchte, der sollte dies jedoch rechtzeitig tun, denn in der Regel gilt der Versicherungsschutz der Versicherungen erst nach einer gewissen Frist nach Abschluss des Vertrages; meist muss eine Wartezeit von drei Monaten überbrückt werden.

Emil Metzger
emil.metzger@gmail.com

Die 10 neuesten Artikel

Die 10 beliebtesten Artikel