Ausschlüsse in der Privathaftpflichtversicherung

 

Ausschlüsse in der Privathaftpflichtversicherung

Grenzen der Versicherung –oder- Ausschlüsse in der Privathaftpflichtversicherung

Alle Versicherungen haben Grenzen, das heißt Ausschlüsse. Das ist auch gut so.
Denn, nehmen wir mal an es wäre alles versichert, dann würden durch die schlagartig ansteigenden Schäden überdurchschnittliche Entschädigungszahlungen erfolgen. Das hätte zur Folge, dass die Beiträge ins unermessliche steigen würden. Also werden gewisse Schäden ausgeschlossen.

Um Gewissheit zu erlangen was Ausschlüsse sind bzw. was in Ihrer Privathaftpflichtverischerung versichert ist, ist eine Beratung bei Ihrem Versicherungsvertreter sinnvoll. Helfen soll auch dieser Artikel. Noch besser ist ein Termin mit einem Versicherungsmakler, den finden Sie in jedem Ort bzw. Landkreis z.B. im Kreis Mettmann finden Sie Versicherungsmakler in Wülfrath und natürlich in jedem angrenzenden Ort.

In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen wird unter dem Begriff „Ausschlüsse“ geregelt welche Schäden versichert sind bzw. nicht versichert sind. Dieser Paragraph ist, von den Versicherungsnehmern, sicherlich der am meist Gehasste.

Auch wenn in den vergangenen Jahren immer mehr Schäden aus diesem Paraphen entfernt wurden, sprich heute versichert sind (Vertrag mit neusten Bedingungen) gibt es immer noch genügend Ausschlüsse.

Man unterscheidet bei Ausschlüssen zwischen relativen und absoluten Ausschlüssen. Die einen gelten Grundsätzlich sind aber versicherbar, die anderen sind absolut ausgeschlossen und sind auch nicht versicherbar.

So sind z.B. Schäden ausgeschlossen, die durch allmähliche Einwirkung entstehen.
Das heißt, wirkt zum Beispiel Temperatur, Gas, Dämpfe oder Feuchtigkeit auf Sachen ein so ist der Sachschaden nicht versichert. Ein Beispiel gefällig: Durch eine vom Installateur verlegte, undichte Rohrleitung tritt allmählich, über mehrer Monate Feuchtigkeit aus, die einen Kurzschluss verursacht der wiederum einen Brand auslöst. Hier liegt ganz klar ein Allmählichkeitsschaden vor der erst einmal ausgeschlossen ist. Natürlich gibt es immer noch die Gewährleistung, d.h. der Schaden muss behoben werden, wird jedoch nicht von der Versicherung erstattet.

Weiter geht’s mit den klassischen Versicherungsfällen: Fremde Sachen die man sich ausleiht, mietet oder pachtet sind nicht versichert. Auch hiezu ein Beispiel: Sie fahren nun bald in Urlaub, da Ihre Fotokamera defekt ist leihen Sie sich eine von Ihrem Nachbarn. Beim Fotografieren fällt die Kamera herunter und geht kaputt. Die Reparatur bzw. die neue Kamera müssen Sie selbst zahlen. Da Sie die Kamera geliehen haben kann und muss Ihr Nachbar davon ausgehen, dass diese auch Beschädigt werden kann. Weiter ist das herunterfallen eine Fahrlässigkeit und daher in diesem Fall nicht versichert.

Weiter gibt es noch sehr viele Ausschlüsse in diesem Paragraphen, die wir jetzt und hier nicht alle nennen können und wollen, denn jedes Bedingungswerk ist etwas anders.

Dennoch hier ein paar weitere Ausschlüsse:
- Ansprüche wegen Schäden mit ionisierenden Strahlen (z.B. radioaktiven Strahlen)
- Schäden durch Umwelteinwirkungen
- Ansprüche aller Personen die einen Schaden vorsätzlich herbeiführen
- Ansprüche von Angehörigen des Versicherungsnehmers
- Haftpflichtansprüche wegen Personenschäden durch Krankheitsübertragung durch den Versicherungsnehmer

Diese ganzen Ausschlüsse können Vertraglich mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und den dazugehörigen Besondern Bedingungen wieder mitversichert werden. So ist zum Beispiel die Haftung aus Gefälligkeitshandlungen ausgeschlossen d.h. helfen Sie ihrem Nachbarn beim Umzug und lassen dabei den Fernseher fallen kann Ihr Nachbar keine Ansprüche stellen. Dies ist sogar über diverse Gerichtsurteile festgelegt worden.
Aber um das gute Verhältnis zum Nachbarn nicht zu strapazieren haben verschiedene Versicherer diese Schäden (Gefälligkeitsschäden) mit in ihre Bedingungen aufgenommen. So ist es nun Möglich diesen Schaden über die Privathaftpflichtversicherung ausgleichen zu lassen.
Sie sehen es ist auch bei einer so banalen Versicherung von größter Wichtigkeit sich fachlichen Rat zu holen und den bekommen Sie bei Ihrem Versicherungsmakler in Ihrem Ort.

Autor: Andreas Donsbach
E-Mail: kontakt(ät)versicherungschannel.com

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