Die Telefonschutz24.de GmbH bietet den optimalen Schutz vor ungewollten Werbeanrufen
Pressemitteilung
Köln, 03.August 2009. Die Telefonschutz24.de GmbH bietet den optimalen Schutz vor ungewollten Werbeanrufen. Denn fast alle Kunden, die per Telemarketing angerufen werden, haben ihr Einverständnis für einen Anruf nicht oder unbewusst erteilt. Man spricht hier in der Fachsprache von einem Opt In*. Nach aktueller Rechtsprechung muss der Kunde sein Einverständnis noch einmal per Email oder Brief bestätigen, dem sogenannten Doppel - Opt In**.
Anhand umfassender Marktrecherchen der Telefonschutz24.de GmbH haben viele Kunden jedoch das Bedürfnis vor solchen unerlaubten Telefonanrufen geschützt zu werden bzw. nach einer Kontrolle solcher Verkaufs- und Vertriebsmethoden. Ab dem 15.07.2009 steht dieser Dienst auf www.Telefonschutz24.de zu Verfügung.
Die Telefonschutz24.de GmbH hat mit Outbound*** verschiedene Produkte für T-Home, Versatel, Arcor, T_Mobile, E-Plus, O2, Kabel Deutschland, Stromanbieter wie Teldafax, Eprimo, Lecker Strom und Gewinnspiele wie Millionenfuchs oder Lotto Team, uvm engagiert vertrieben.
Anhand der dabei gesammelten Erfahrungen – nämlich, dass viele Kunden sich durch Werbeanrufe belästigt fühlen – hat sich die Telefonschutz24 GmbH jetzt intensiv mit dem Schutz des Kunden beschäftigt. „Wir durften den Kunden zwar anrufen, weil er entweder Bestandskunde vom Auftraggeber war oder er meist ohne sein Wissen eine Erlaubnis und Zustimmung für einen Werbeanruf gegeben hatte. Wir haben in dieser Zeit jedoch festgestellt, dass dem Kunden entweder täglich ein Produkt mehrmals oder mehrere Produkte täglich angeboten wurden. Der Kunde war dadurch nicht mehr in der Lage zu unterscheiden, ob es tatsächlich ein Anruf vom Kundenbetreuer oder ein Werbeanruf eines Call Center Agents war.“ so Pressesprecherin Christina Schrott.
Es entstand das Vorhaben eine aktive Kundenschutzliste auf dem Markt zu etablieren. Jeder hat somit die Möglichkeit sich bei www.telefonschutz24.de zu registrieren und sich so vor ungebetenen Werbeanrufen zu schützen.
Es gibt zwar seit 1970 die Robinsonliste, deren Funktion aber eher fragwürdig ist, da sie keinen direkten Schutz vor Werbeanrufen bietet. Die Werbeanrufe werden weder nachverfolgt noch geahndet. Anders bei der Telefonschutz24.de GmbH. „Unsere Liste bietet aktiven Schutz, also die Nachverfolgung und Abmahnung des Call Centers, das den unerlaubten Werbeanruf getätigt hat. Unser Ziel ist es unseren Kunden vor solchen Anrufen zu schützen. Jedem, der sich bei www.Telefonschutz24.de registriert, wird gewährleistet, dass wir gegen Call Center, die widerrechtlich handeln und trotz Eintragung in unsere Liste unseren Kunden anrufen, rechtlich vorgehen,“ so Christina Schrott.
So zeigen bereits eine Menge Call Center großes Interesse an einer geschäftlichen Zusammenarbeit mit der Telefonschutz24.de GmbH. Diese Call Center werden ihre Listen mit denen von der Telefonschutz24.de GmbH abgleichen und die Kunden, die sich bei der Telefonschutz24.de GmbH registriert haben, aus ihren Listen streichen und somit nicht mehr anrufen. Diese Zusammenarbeit ist zwar freiwillig, aber fast alle großen Call Center sind von dieser Idee begeistert, da ihnen daran gelegen ist, ihr mittlerweile schlechtes Image abzustreifen und ihr jeweiliges Produkt nur noch Kunden anzubieten, die schon im Vorhinein Interesse bekundet haben. Das erspart dem Call Center wertvolle Zeit und dem Kunden den lästigen Telefonterror durch eine Vielzahl ungebetener Anrufe.
Jeder Verstoß gegen die Kundenschutzliste wird von der Telefonschutz24.de GmbH
nachverfolgt und geahndet. Der Kunde kann sich mit einer einmaligen
Registrierungsgebühr von 39,00 € auf www.Telefonschutz24.de vor solchen Werbeanrufen
schützen. Der Premium Dienst kann für weitere 39,00 € als Option dazu gebucht werden.
Durch die zuvor gegebene Vollmacht des Kunden übernimmt dieser Schutz, in
Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt, die rechtlichen Schritte gegen den
widerrechtlich handelnden Werbeanrufer und mahnt diesen ab. Das spart dem Kunden
Zeit und Geld. Bei erfolgreicher Abmahnung bietet der Premium Dienst sogar eine Geld-
Zurück-Garantie.
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* Opt In: Der Verbraucher stimmt einmalig zu. Ein Problem beim einfachen Opt-In im Bereich des E-Mail-Marketings ist, dass beliebige Kontaktdaten zur Anmeldung verwendet werden können, also auch fehlerhafte Daten oder Daten dritter Personen oder Organisationen.
** Doppel Opt In: Beim „Doppel- Opt In“ genannten Opt In-Verfahren muss der Eintrag der Abonnentenliste in einem zweiten Schritt bestätigt werden. Meist wird hierzu eine E-Mail-Nachricht mit Bitte um Bestätigung an die eingetragene Kontaktadresse gesendet. Handelt es sich um ein echtes, das heißt erwünschtes Opt In, bekommt der Abonnent eine Bestätigung seiner angegebenen Kontaktdaten. Handelt es sich dagegen um einen missbräuchlich erfolgten Eintrag, kann sich der unfreiwillige Abonnement-Kandidat vor einem Eintrag in die Abonnementliste schützen, indem er auf die Bestätigungsanfrage nicht reagiert. Eine Registrierung beim „Doppel-Opt In“ wird erst dann wirksam, wenn sie bestätigt wird.
*** Outbound: Callcenter rufen potentielle Kunden und Bestandskunden gezielt an. Dabei kann es sich um Aktionen im Rahmen des Telefonmarketing handeln. Der Auftraggeber des Callcenters beabsichtigt den Verkauf von Produkten.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Homepage www.Telefonschutz24.de.
Pressekontakt:
Telefonschutz24.de GmbH
Christina Schrott
-Pressesprecherin-
Salierring 48
50677 Köln
Tel: 0221/80142490
Email: schrott@telefonschutz24.de