Raumordnung und EU-Regionalpolitik
Die
Raumordnung und Raumplanung Österreichs ist eine sehr komplexe Materie, die von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden wahrgenommen wird. Hier wird der Bund auf Grund sektoraler Zuständigkeit, die Länder durch umfassende Planungsbefugnis nach der Generalklausel tätig.
Andere Staaten bilden Rahmenkompetenzen des Bundes, was in Österreich nicht der Fall ist. Hier bilden Landesgesetze die gesetzlichen Grundlagen für die örtliche und überörtliche Raumordnung. Das Bundesverfassungsgesetz hat entschieden, dass die Vollziehung der örtlichen Raumplanung in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden fällt. Gebietskörperschaften aller Bereiche können im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung. planend tätig werden und Maßnahmen umsetzen. Bereits in den 60er Jahren wurde die Raumplanung als einheitliche Aufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden erkannt.
Die
EU-Regionalpolitik bedeutet, dass die Lebensqualität der Menschen in allen Regionen, in diesem Fall in allen Regionen Österreichs, verbessert werden soll und eine nachhaltige regionale Entwicklung ermöglicht wird.
Den aktuellen Herausforderungen wie Chancengleichheit, Wachstum und Beschäftigung, Globalisierung oder Klimawechsel ist hier Rechnung zu tragen. Eine EU-Regionalpolitik zeichnet sich nur dann aus, wenn sie von den Bürgerinnen und Bürgern getragen wird. Eine erfolgreiche Entwicklung der Regionen ist nur dann möglich, wenn alle Akteure auf allen Ebenen zusammenwirken, auch die Politikbereiche, sowie Bund, Länder, Gemeinden und Europäische Union. Dadurch, dass sie Koordination der regional wirksamen Fachpolitiken auf allen Ebenen angeboten wird, sowie die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Regionen, werden die Bürger von der österreichischen Regionalpolitik dabei unterstützt, ihre Welt zukünftig zu gestalten. Dabei spielt der Ort keine Rolle. Ob in den Ballungsräumen der Zentralräume oder den ländlichen Räumen, im Zentrum Österreichs oder in den Grenzregionen.
Artikel wurde von Elke Lohre am 19.03.2009 eingereicht.