Sind Gründungen nicht das beste Konjunkturprogramm?

 

Sind Gründungen nicht das beste Konjunkturprogramm?

Ein Erfahrungsbericht von Gründern zur jüngste GmbH Reform

Deutschland ist Exportweltmeister. Deutschland meldet zusammen mit Japan und den USA jährlich die meisten Patente an. Wenn es aber um Unternehmensgründungen geht, ist Deutschland weit abgeschlagen. Das hat tiefgreifende Konsequenzen.

Gründungen bringen Arbeitsplätze, sorgen für Innovation und nicht zuletzt für einen starken Aufschwung. Während des Internetbooms wurden zahlreiche Unternehmen gegründet, die später für Milliarden an der Börse gehandelt wurden. Ja es gab Sie, die Deutschen Start-ups, aber die Erfolge waren im weltweiten Vergleich, bspw. mit den Amerikanern, gering. Deutschland wird vom Mittelstand dominiert und zwar vom alteingesessenen. Junge Menschen haben Ideen, entwickeln Technologien an deutschen Universitäten, die nur in seltenen Fällen auf deutschem Boden vermarktet werden. Was dies für Deutschland bedeutet lässt sich nicht quantifizieren. Microsoft wurde in einer Garage gegründet und beschäftigt heute rund 80.

000 Mitarbeiter, das würde in Deutschland bei umgerechnet 50 Mrd. € Umsatz einige € für den Staatsäckel bedeuten. Solche Erfolgsstorys würden dem deutschen Staatshaushalt sehr gut tun.

Die Herausforderung für den deutschen Gründer besteht darin, dass er am besten Steuerberater, Anwalt, Diplomkaufmann in einem sein muss. Von seinem Produkt oder seiner Dienstleistung sollte er darüber hinaus natürlich auch noch etwas verstehen. Ansonsten ist durch die zahlreichen Hürden ein echtes Start-up nur schwer realisierbar.

Die Rechtsformen im europäischen Kontext und der Weg zur Reform

Die Bundesregierung hat die Schwachstellen erkannt. Durch die Einigung der europäischen Länder garantiert der sogenannte EGV seinen Bürgern zahlreiche Rechte. Eines davon ist das Recht auf Niederlassungsfreiheit. Jeder EU-Bürger darf sich überall innerhalb der Mitgliedsstaaten niederlassen und dort ein Unternehmen gründen. Das gilt aber auch für Rechtsformen. Im gemeinsamen Markt ist es zulässig, jegliche Rechtsform zu wählen, die irgendein Mitgliedsstaat in seinem Recht vorhält. Mit dem sogenannten „Inspire Act“ des EuGH 2003 wurde die genannte „Freiheit der Rechtsform“ eingeführt. Prominent aber nicht alleine ist hier die britische Limited zu nennen. Ohne ein echtes Grundkapital lässt sich eine Kapitalgesellschaft gründen. Das ist einfach und preiswert. Bis 2006 wurden in Deutschland etwa 30.000 Limiteds gegründet. Die Schattenseite ist aber, dass einige bürokratische Hürden lauern, bspw. das Einreichen der Bilanzen auf englisch bei den zuständigen Behörden. Zusätzlich sollte man Grundkenntnisse im angelsächsischen Recht haben. Eine mögliche Durchgriffshaftung und fragliche Seriosität tun ihr übriges. Die Limited ist dennoch als Konkurrenz zur deutschen GmbH wahrzunehmen. Die Regierung sah Handlungsbedarf, um in diesem internationalen Wettbewerb nicht abgehängt zu werden.
Die Reform verbessert das seit 1892 geltende GmbH Gesetz. Am 23. Mai 2007 hielten die Parlamentarier die Vorhaltung des Stammkapitals für die größte Hürde. Daher sollte dies zunächst von 25.000 € auf 10.000 € abgesenkt werden. Der Erfolg dieses Dekrets wäre sehr zweifelhaft gewesen. Am 26. Juni 2008 passierte schließlich das sog. MoMiG ohne größeren Widerstand den Bundestag und den Bundesrat. Am 28. Oktober 2008 konnte es schließlich im Bundesgesetzblatt veröffentlich werden, und trat somit am 1. November 2008 in Kraft.


Das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ (MoMiG)

Die sogenannte Unternehmergesellschaft ist keine neue Rechtsform. Sie ist eigentlich nur eine existenzgründerfreundliche „Gründungsalternative“ zur klassischen GmbH (§5a GmbHG), mit dem Ziel sie früher oder später in eine klassische GmbH umzuwandeln. Besonders bemerkenswert ist, dass sie preisgünstiger und schneller zu gründen ist. Das liegt vor allem an den Gründungsprotokollen. Diese Dokumente enthalten den Gesellschaftsvertrag und die Geschäftsführerbestellung. Sie können ohne die vorherige Abstimmung mit einem Rechtsanwalt verwendet werden, was bis dato im Rahmen der Gründung einen besonderen Kostentreiber darstellte. Natürlich funktioniert dieses Protokoll auch nur für Standardfälle. Komplizierte Gründungen benötigen weiterhin - schon aus Eigeninteresse - einen individuellen Vertrag. Die Standardgründung ist nur mit maximal 3 Gesellschaftern möglich, wobei nur ein Geschäftsführer vorgesehen ist. Eine Anmeldung beim Handelsregister wird nun beschleunigt vorgenommen, auch die Kosten für die Bekanntmachung wurden gesenkt, da diese nur noch auf elektronischem Wege erfolgen. Auch Genehmigungshürden wurden beiseite geräumt, diese werden zwar nicht aufgehoben, bremsen aber die Gründung nicht mehr aus: Sie werden nachgereicht. Wichtig ist vor allem für die Attraktivität das gesenkte Mindestkapital. Lediglich ein € ist notwendig. Eine 1- € Gründung wird aber kaum vorkommen, denn angesichts der Gründungskosten wäre das Unternehmen sehr schnell Insolvent. Eine übliche Kapitalhöhe dürfte 500 bis 1000 € sein. Ein Viertel der Gewinne werden in eine Rücklage genommen, und dort werden die bisherigen notwendigen 25.000 € Kapital angesammelt. Dann kann man sich in eine GmbH umwandeln.


Die ersten Schritte in die Selbstständigkeit

Zu Beginn des Jahres 2009 haben wir zu dritt den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt, obgleich wir jeweils parallel ein Doppelstudium absolvieren. Wir haben uns bei einer studentischen Unternehmensberatung kennen gelernt, haben unsere Fähigkeiten unter einem Dach gebündelt und bieten nun Beratungsleistungen für Unternehmen unterschiedlichster Branchen an. Wir verfügen über umfangreiches wirtschaftswissenschaftliches aber auch juristisches Wissen. Dennoch stellt sich die Gründung kompliziert dar und es gibt zahlreiche Hürden zu beachten. Theoretisch mag eine Gründung sicherlich nicht schwer sein, die Probleme liegen in der praktischen Umsetzung und lauern im Detail. Diese wurden alle sorgfältig dokumentiert, so dass con-Q über einen rund 100-Seitigen Leitfaden verfügt und aktuell einen Verlag sucht.

Die GmbH hat sich über die Jahre einen guten Ruf erarbeitet. Sie gilt als seriös und ist weit über die Grenzen Deutschlands anerkannt. Dies muss sich die UG erst noch erarbeiten, was aufgrund des niedrigen Kapitals aber schwierig sein dürfte. Die hohen Gründungskosten wurden gesenkt, der bürokratische Aufwand eingedämmt und die Kapitalhürde - welche gerade bei Dienstleistern die nur wenig Kapital benötigen, in dieser Form nicht notwendig ist. Es bleiben die Kapitalgesellschaft, die Haftungsbeschränkung und der Kaufmannsstatus.
Man darf aber nicht ganz vergessen, dass die formale Gründung nur ein kleiner Teil der Gründung ist. Das Finanzamt verlangt die Abfuhr von Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer, die Sozialkassen, die Sozialabgaben verlangen, selbst wenn man diese Sozialversicherung nicht benötigt, die IHK verlangt ihre Beiträge, ... Kaum hat man gegründet halten viele erst einmal die Hand auf. Ein Konto zu eröffnen ist als Gründer nicht leicht, die Kundenakquise stellt einer Herausforderung dar und die Buchhaltungssoftware schlägt schon vor der ersten Buchung mit 200 € jährlich zu Buche.
Die formale Gründung zu vereinfachen ist sicherlich ein richtiger Schritt, es gibt aber viele Hürden, die es zu meistern gilt, ehe man sich wirklich auf das Kerngeschäft konzentrieren kann. Vielleicht wäre eine Art Schonzeit wesentlich praktischer: In den ersten drei Jahren werden Neugründungen vom Finanzamt, den Sozialkassen, und allen anderen Behörden in Ruhe gelassen - viel zu holen außer wertvolle Zeit gibt es meistens ohnehin nicht. Nach den drei Jahren, wenn man zum erfolgreichen Viertel gehört, das noch nicht aufgegeben hat, fügt man sich dann ein in den Kreis der Leistungsträger und finanziert über die Abgaben das Gemeinwesen mit. Unternehmen sind Nutzpflanzen, kleine Sprösslinge sollten nicht abgeerntet werden. Werden sie dagegen gehegt und gepflegt, werden Sie Früchte tragen.


Die Autoren studieren VWL/Rechtswissenschaften, Wirtschaftspädagogik/Rechtswissenschaften und Maschinenbau/BWL an der LMU München, TU München bzw. FU Hagen. Gemeinsam haben Sie in zahlreiche Projekten Unternehmen unterschiedlichster Branchen beraten. Studentische Beratung zeichnet sich durch ein günstiges Preis-Leisungsverhältnis sowie unkonventionellen Lösungsansätzen aus. Weiter Informationen unter www.con-q.de

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