Gewerbe anmelden als Kleinunternehmer

 

Gewerbe anmelden als Kleinunternehmer

Wer in Deutschland ein Gewerbe ausübt ist Gem. § 14 GewO verpflichtet einen Gewerbeschein zu beantragen. Unter ein Gewerbe fallen alle gewerblichen Tätigkeiten die auf eigene Verantwortung und mit der Absicht zur regelmäßigen Gewinnerzielung betrieben werden. Ausgenommen von dieser Pflicht sind die freien Berufe sowie Land- und Forstwirte.

Je nach Zuständigkeit ist für die Gewerbeanmeldung das Gewerbeamt oder die Gewerbemeldestelle des Ordnungsamts verantwortlich. Eine Anmeldung kostet je nach Region zwischen 15 und 60€

Zur Anmeldung wird ein Gültiger Personalausweis oder Reisepass benötigt. Bei einigen Tätigkeiten – zum Beispiel Gastronomie oder Personenbeförderung – wird außerdem eine Erlaubnis oder Genehmigung gefordert. Bei Handwerksbetrieben werden zusätzlich eine Handwerkskarte sowie eine Gewerbekarte für handwerksähnliche Betriebe vorausgesetzt.

Nachdem die Gewerbeanmeldung erfolgt ist, bekommt man in 1 – 3 Wochen Post vom Finanzamt. Es handelt sich dabei um die Steuerlichen Erfassung für das neu gegründete Gewerbe.

Auf dem Antrag besteht auch die Möglichkeit sich als Kleinunternehmer (mehr Infos) nach der sogenannten Kleinunternehmerreglung einstufen zu lassen. Diese gibt einige Vor- und Nachteile

Der Vorteil ist, dass man als Kleinunternehmer von der Verpflichtung, Umsätze mit Umsatzsteuer zu belasten, befreit ist. Also es entfällt die monatlichen Umsatzsteuererklärung, die an das Finanzamt Monat für Monat abzugeben ist. Außerdem wird nur eine einfach Einnahmenüberschussrechnung der Steuererklärung beigefügt und somit keine doppelte Buchführung benötigt.

Bei Investitionen oder höhere Ausgaben ins Haus stehen, kann die Kleinunternehmer Regelung einen erheblichen finanziellen Nachteil bedeuten, da die Vorsteuer vom Finanzamt nicht erstattet wird. Für B2B ist die Kleinunternehmerregelung bedingt geeignet, da die Umsatzsteuer für Unternehmer ein Durchlaufpostensind.

Mehr Informationen zum Kleinunternehmer gibt es auf gewerbeschein-kleinunternehmer


Artikel wurde von Franz Gerber am 05.12.2008 eingereicht.


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