Kühlerfrostschutz für den Winter

 

Kühlerfrostschutz für den Winter

Auch wenn der Begriff Kühlerfrostschutz dies suggeriert ist das Zusatzmittel für die einwandfreie Funktion des Kühlkreislaufes bei flüssigkeitsgekühlten Fahrzeugmotoren nicht nur im Winter wichtig. Der Kühlerfrostschutz schützt den Kühlkreislauf vor Ablagerungen, Korrosion, Überhitzung und eben auch vor dem Einfrieren.

Besonders in der kalten Jahreszeit ist eine richtige Beimischung von Kühlerfrostschutzmitteln zur Kühlflüssigkeit besonders wichtig. Gefriert die Flüssigkeit im Kühlkreislauf kann das zu erheblichen und oft teuren Schäden führen. Bis hin zum schweren Motorschaden.
Um dies zu verhindern prüft man insbesondere vor dem Winter die Zusammensetzung des Kühlmittels im Kühlkreislauf. Dazu gibt es preiswerte Kontrollgeräte zu kaufen, die recht verlässlich anzeigen, bis zu welchen Temperaturbereichen der Kühlkreislauf vor Einfrieren geschützt ist. Verlässlicher ist aber eine Frostschutzprüfung in der Werkstatt.

Die Angebote an Zusätzen für den Kühlerkreislauf sind vielfältig.

Hier ist es nicht angeraten, blind darauf los zu kaufen. Genaue Informationen über die empfohlenen Kühlerfrostschutzmittel sind in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu finden. Diese Empfehlungen sollten auch beim Nachfüllen von Kühlerfrostschutzmittel befolgt werden. Unabhängig davon empfiehlt sich ein Mischungsverhältnis von Kühlerfrostschutz zu Wasser in etwa von 1:1. Damit ist für den Ganzjahresbetrieb optimale Sicherheit gewährleistet. In sehr kalten Regionen kann auch ein Mischungsverhältnis von 60:40 zugunsten des Kühlerfrostschutzes verwendet werden. Damit ist der Kühlkreislauf bis zu -55 Grad Celsius geschützt.

Informieren Sie sich in jedem Fall über die Empfehlungen des Herstellers und studieren sie genau die Gebrauchsanweisungen der Hersteller des Kühlerfrostschutzmittels. Im Idealfall suchen Sie eine Werkstatt auf, lassen die Qualität der Kühlflüssigkeit bestimmen und gegebenenfalls diese austauschen. Damit sind Sie auf der sicheren Seite und vor Überraschungen geschützt.

Artikel wurde von Josef Bucher am 23.11.2008 eingereicht.

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