Was leistet eine private Krankenversicherung?

 

Was leistet eine private Krankenversicherung?

Ein Krankenversicherungsvergleich zeigt zweifelsfrei, dass eine private Krankenversicherung ein wesentlich breiteres Leistungsspektrum anbietet als gesetzliche Versicherungen. Doch auch die Angebote der Privatversicherer variieren untereinander stark, so dass es sich empfiehlt die eigene Krankenversicherung einem Vergleich zu anderen Anbietern zu unterziehen. Je nach gewähltem Tarif genießt man durch eine private Krankenversicherung viele Vorteile und kann selbst über den Leistungsumfang des Vertrages bestimmen.

Auf dem ambulanten Sektor bietet eine private Krankenversicherung im Vergleich zu den gesetzlichen Kassen u.a. freie Arztwahl und einen Arztwechsel jederzeit und ohne Überweisung. Die allerneusten, darunter auch alternative oder sehr teure Behandlungsmethoden und Medikamente kommen zum Einsatz. Die private Krankenversicherung bietet eine Zuzahlungsfreiheit bei allen Medikamenten und Heilmitteln sowie die freie Verschreibung aller Arzneimittel. Brillenträger erhalten eine Kostenerstattung selbst für entspiegelte oder getönte Gläser, für Brillengestelle und Kontaktlinsen.

In den stationären Leistungen ist die freie Wahl des Krankenhauses, Krankenhaustagegeld, die Behandlung durch den Chefarzt und die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer enthalten. Auch hinsichtlich zahnärztlicher Leistungen schneidet die private Krankenversicherung im Krankenversicherungsvergleich deutlich besser ab, denn sie bietet die Kostenerstattung für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu 100%. Selbst Inlays, Implantate und aufwendiger Zahnersatz wird bezahlt.

Vor dem Vertragsabschluss sollte man sich über die gewünschten Leistungen im Klaren sein, denn mit der Wahl des Tarifs entscheidet man nicht nur über das Leistungsangebot, sondern auch die Beiträge. So können z.B. Menschen, die eher selten krank sind, mittels Beitragsrückerstattung und Selbstbeteiligung sparen. Wer eher auf die alternativen Behandlungstechniken vertraut, sollte darauf achten, die Behandlung durch Heilpraktiker in den Vertrag für die private Krankenversicherung aufzunehmen.

Artikel wurde von Jörg Pankalla am 30.10.2008 eingereicht.

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